Der Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung
ein Entwurfskonzept für einen Änderungsbebauungsplan zu erarbeiten, welches
folgende Maßgaben berücksichtigt:
- Eine maßvolle Nachverdichtung des östlichen Teilbereichs mit jeweils einer zusätzlich Einzel- oder Doppelhausbebauung. Dabei sind sowohl der Fuß- und Radwegsteg als auch ein freizuhaltender Korridor entlang der Straße Am Stefananger zu berücksichtigen.
- Eine maßvolle Erweiterung des Bebauungsplanes auf die Grundstücke Flur-Nrn. 669/5 und /6 mit der Festsetzung je eines Einzelhauses.
- Die Anpassung der bestehenden Festsetzungen bezogen auf die vorhandenen, genehmigten Gebäude. Dabei sollen mögliche Erweiterungen grundsätzlich berücksichtigt werden.