Das gemeindliche Einvernehmen wird daher auch unter Berücksichtigung der seitens des Landratsamtes vorgebrachten, neuen Stellungnahmen und der andernfalls drohenden Ersetzung nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird daher auch unter Berücksichtigung der seitens des Landratsamtes vorgebrachten, neuen Stellungnahmen und der andernfalls drohenden Ersetzung nicht erteilt.