Sitzung: 10.12.2015 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2015/385
- Nachdem das
Ausschreibungsergebnis der beiden zu wertenden Angebote jeweils deutlich
über der Kostenberechnung liegt und eine Umsetzung zu den gebotenen
Preisen nicht wirtschaftlich ist, beschließt der Stadtrat die Aufhebung
der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A.
- Der Stadtrat stimmt dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.