Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

  1. Nachdem das Ausschreibungsergebnis der beiden zu wertenden Angebote jeweils deutlich über der Kostenberechnung liegt und eine Umsetzung zu den gebotenen Preisen nicht wirtschaftlich ist, beschließt der Stadtrat die Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A.

  2. Der Stadtrat stimmt dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Trübenbacher