A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/04.11.2015

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.11.2015 wird zur Kenntnisgenommen.

 

Immissionsschutz

Zur Klarheit der Festsetzungen werden die vorgeschlagenen Anpassungen in die Unterlagen eingearbeitet. Es wird festgestellt, dass keine immissionsfachlichen Einwände gegen die Planung bestehen.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Planung widerspricht in einem Teilbereich der Flur-Nr. 758 dem genehmigten Rekultivierungsplan. Derzeit wird aber auch über die generelle Planungserfordernis des gesamten Bereichs um die Deponieflächen Lueg ins Land diskutiert, so dass diese Aspekte auch im Rahmen dieser weiteren Planung abzustimmen sind. Da zudem die Rekultivierung erst bis 2020 abzuschließen ist und das Landratsamt nicht auf eine Änderung der Rekultivierungsplanung drängt, wird die Verwaltung beauftragt im Zuge der weiteren Planungen auf der Deponiefläche auch die Rekultivierungsplanung in Abstimmung mit dem Landratsamt anzupassen.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben/02.12.2015

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Es wird festgestellt, dass auch nach Ansicht der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.

 

 

A-3) Regionaler Planungsverband/02.12.2015

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Der Regionale Planungsverband schließt sich der Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben an, womit auch aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.

 

 

A-4) LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle Günzburg/30.11.2015

Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle Günzburg vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme betrifft die Wiederaufforstungsflächen, die als Ausgleich herzustellen sind. Östlich der Aufforstungsfläche liegt eine 110 kV-Leitung. Die Aufforstungen liegen außerhalb des Schutzstreifens der Leitung, sodass ein Konflikt zwischen der Leitung und der Aufforstung ausgeschlossen werden kann. Zur Verdeutlichung wird die Leitung in den Lageplan der Ersatzaufforstungsfläche aufgenommen.

 

A-5) Staatliches Bauamt Augsburg/10.11.2015

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 10.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Sichtdreiecke sind in der Planung richtig eingetragen und befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs. Die Anforderungen in den Sichtdreiecken sind bereits in der Begründung aufgeführt.

 

 

A-6) Bayer. Bauernverband/30.11.2015

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis genommen. Am Ende des Weges auf Fl. Nr. 757 bleibt eine L-förmige Wegefläche erhalten. Diese kann zum Wenden benützt werden. Aufgrund der geringen Frequentierung des Weges wird von weiteren Versiegelungen durch Wendeschleifen abgesehen. Außerdem wird der Weg ausschließlich von den Bewirtschaftern der angrenzenden Grundstücke benutzt werden, die diese Grundstücke auch befahren und dort selbst ausreichend wenden können.

 

 

A-7) Landratsamt Aichach-Friedberg/Brandschutzdienststelle/30.11.2015

Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle beim Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Anforderungen der Feuerwehr können im Rahmen dieser Bebauungsplanung nicht vorbereitet werden, da die Detailplanung des Baubetriebshofes dazu noch aussteht. Im Rahmen der Planung des Bauvorhabens sind die Aspekte im Brandschutznachweis einzuplanen und umzusetzen.

 

 

A-8) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/26.11.2015

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 26.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden in der Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.

 

 

A-9) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/02.11.2015

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 02.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregungen sind bereits wortgleich in der Begründung unter Punkt D 13 enthalten. Da es innerhalb der Satzungstextes keinen eigenen Hinweisteil gibt, kann der Text in der Begründung verbleiben.

 

 

A-10) Landratsamt Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt/13.11.2015

Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 13.11.2015 wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Planung des Bauvorhabens sind die Aspekte einzuplanen und umzusetzen.

 

 

A-11) Deutsche Telekom Technik GmbH/09.11.2015

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Bürger xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx x xxxxxxxxxxx

Die Stellungnahme von xxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. Zu den Fragestellungen vorab vom 04.11.2015 und 15.11.2015 hat das Baureferat bereits mit umfassenden Antworten vom 10.11.2015 und 19.11.2015 Auskünfte erteilt.

Die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass durch die Festsetzungen des  Bebauungsplans, die aus dem dazugehörigen Schallgutachten resultieren, die immissionsfachlichen Anforderungen ausreichend berücksichtigt sind. Der Bebauungsplan stellt somit sicher, dass die Anwohner immissionsfachlich nicht beeinträchtigt sind.

Die im Schreiben vom 05.12.2015 aufgeführten Punkte betreffen weitergehende Wünsche der Anwohner, die bitten, diese in der Bauausführung zu berücksichtigen. Sie betreffen daher nicht den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen. Da die immissionsfachlichen Vorgaben für den Bebauungsplan eingehalten sind besteht keine rechtliche Verpflichtung die einzelnen Wünsche vorzusehen und umzusetzen. Insofern können diese Punkte auch nicht im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13