A-1) Landratsamt
Aichach-Friedberg/04.11.2015
Die Stellungnahme
des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 04.11.2015 wird zur Kenntnisgenommen.
Immissionsschutz
Zur Klarheit der
Festsetzungen werden die vorgeschlagenen Anpassungen in die Unterlagen
eingearbeitet. Es wird festgestellt, dass keine immissionsfachlichen Einwände
gegen die Planung bestehen.
Staatliches
Abfallrecht
Die Planung
widerspricht in einem Teilbereich der Flur-Nr. 758 dem genehmigten
Rekultivierungsplan. Derzeit wird aber auch über die generelle
Planungserfordernis des gesamten Bereichs um die Deponieflächen Lueg ins Land
diskutiert, so dass diese Aspekte auch im Rahmen dieser weiteren Planung
abzustimmen sind. Da zudem die Rekultivierung erst bis 2020 abzuschließen ist
und das Landratsamt nicht auf eine Änderung der Rekultivierungsplanung drängt,
wird die Verwaltung beauftragt im Zuge der weiteren Planungen auf der
Deponiefläche auch die Rekultivierungsplanung in Abstimmung mit dem Landratsamt
anzupassen.
A-2) Regierung von Schwaben/02.12.2015
Die Stellungnahme
der Regierung von Schwaben vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Es wird
festgestellt, dass auch nach Ansicht der Landes- und Regionalplanung der
Regierung von Schwaben das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich
zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern
weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt um die Funktionsfähigkeit des
Trenngrüns gewährleisten zu können.
A-3) Regionaler Planungsverband/02.12.2015
Die Stellungnahme
des Regionalen Planungsverbandes vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Regionale
Planungsverband schließt sich der Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung
der Regierung von Schwaben an, womit auch aus Sicht des Regionalen
Planungsverbandes das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen
Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin
ausreichend Freiraum erhalten bleibt um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns
gewährleisten zu können.
A-4) LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle
Günzburg/30.11.2015
Die Stellungnahme
der LEW Verteilnetz GmbH, Betriebsstelle Günzburg vom 30.11.2015 wird zur
Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme
betrifft die Wiederaufforstungsflächen, die als Ausgleich herzustellen sind. Östlich
der Aufforstungsfläche liegt eine 110 kV-Leitung. Die Aufforstungen liegen
außerhalb des Schutzstreifens der Leitung, sodass ein Konflikt zwischen der
Leitung und der Aufforstung ausgeschlossen werden kann. Zur Verdeutlichung wird die Leitung in den Lageplan der Ersatzaufforstungsfläche
aufgenommen.
A-5) Staatliches Bauamt Augsburg/10.11.2015
Die Stellungnahme
des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 10.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Die Sichtdreiecke sind
in der Planung richtig eingetragen und befinden sich außerhalb des
Geltungsbereichs. Die Anforderungen in den Sichtdreiecken sind bereits in der
Begründung aufgeführt.
A-6) Bayer. Bauernverband/30.11.2015
Die Stellungnahme
des Bayerischen Bauernverbandes vom 30.11.2015 wird zur Kenntnis genommen. Am
Ende des Weges auf Fl. Nr. 757 bleibt eine L-förmige Wegefläche erhalten. Diese
kann zum Wenden benützt werden. Aufgrund der geringen Frequentierung des Weges
wird von weiteren Versiegelungen durch Wendeschleifen abgesehen. Außerdem wird
der Weg ausschließlich von den Bewirtschaftern der angrenzenden Grundstücke
benutzt werden, die diese Grundstücke auch befahren und dort selbst ausreichend
wenden können.
A-7) Landratsamt
Aichach-Friedberg/Brandschutzdienststelle/30.11.2015
Die Stellungnahme
der Brandschutzdienststelle beim Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 30.11.2015
wird zur Kenntnis genommen.
Die Anforderungen
der Feuerwehr können im Rahmen dieser Bebauungsplanung nicht vorbereitet
werden, da die Detailplanung des Baubetriebshofes dazu noch aussteht. Im Rahmen
der Planung des Bauvorhabens sind die Aspekte im Brandschutznachweis
einzuplanen und umzusetzen.
A-8) Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth/26.11.2015
Die Stellungnahme
des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 26.11.2015 wird zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden
in der Begründung des Bebauungsplanes ergänzt.
A-9) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege,
Dienststelle Thierhaupten/02.11.2015
Die Stellungnahme
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom
02.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregungen sind
bereits wortgleich in der Begründung unter Punkt D 13 enthalten. Da es
innerhalb der Satzungstextes keinen eigenen Hinweisteil gibt, kann der Text in
der Begründung verbleiben.
A-10) Landratsamt
Aichach-Friedberg/Gesundheitsamt/13.11.2015
Die Stellungnahme
des Gesundheitsamtes vom 13.11.2015 wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der
Planung des Bauvorhabens sind die Aspekte einzuplanen und umzusetzen.
A-11) Deutsche Telekom Technik
GmbH/09.11.2015
Die Stellungnahme
der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.
B-1) Bürger xxxxxxx
xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx x xxxxxxxxxxx
Die Stellungnahme
von xxxxxx
xxx xxxxxx xxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxxx wird zur Kenntnis genommen. Zu den
Fragestellungen vorab vom 04.11.2015 und 15.11.2015 hat das Baureferat bereits
mit umfassenden Antworten vom 10.11.2015 und 19.11.2015 Auskünfte erteilt.
Die Untere
Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg kommt in ihrer
Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans, die aus dem dazugehörigen
Schallgutachten resultieren, die immissionsfachlichen Anforderungen ausreichend
berücksichtigt sind. Der Bebauungsplan stellt somit sicher, dass die Anwohner
immissionsfachlich nicht beeinträchtigt sind.
Die im Schreiben
vom 05.12.2015 aufgeführten Punkte betreffen weitergehende Wünsche der
Anwohner, die bitten, diese in der Bauausführung zu berücksichtigen. Sie
betreffen daher nicht den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen. Da die
immissionsfachlichen Vorgaben für den Bebauungsplan eingehalten sind besteht
keine rechtliche Verpflichtung die einzelnen Wünsche vorzusehen und umzusetzen.
Insofern können diese Punkte auch nicht im Bebauungsplanverfahren
berücksichtigt werden.