Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

1.      Die Stadt Friedberg beantragt aufgrund des (neuen) kommunalen Förderprogramms vom 22. Dezember 2015 staatliche Zuwendungen für den Neubau eines städtischen Mietwohnungsgebäudes und wird somit im Rahmen der neuen Fördertatbestände bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können, schaffen.

 

2.      Für die Realisation kommen die drei vorgestellten städtischen Grundstücke in Frage.

 

3.      Die entsprechenden Haushaltsmittel und die mögliche Förderung sind in die Haushalte 2016 und 2017 einzustellen. Die offenen Finanzierungsmittel in Höhe von rund 60 % sind über ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zu decken. Der erforderliche städtische Eigenanteil in Höhe von 10 % wird über den Grundstückswert eingebracht.

 

4.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die 3 vorgestellten Grundstücke mit der Regierung von Schwaben zu besprechen und das für die Förderung geeignetste Grundstück auszuwählen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StRin Böhm

StR Dr. Mersdorf