- Der Sachstandsbericht wird
zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt die Maßnahme nochmals in beschriebener abgewandelter Form
auszuschreiben, und zwar in zwei Teilen:
(1) Öffentliche Ausschreibung für den Garten- und Landschaftsbau
(2) Separate Ausschreibung für die Wassertechnik