Die Empfehlung aus der Bürgerversammlung vom 18. November 2015, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Wulfertshauser Straße und dem Teilstück der Wulferichstraße vom südlichen Ortseingang bis zur Einmündung der Radegundisstraße auf 30 km/h zu beschränken, wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             7

Nein:                                     6

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

 

 

Zusätzlich Anwesend:

StRin Becke

StR Losinger