Die von der
Werkleitung dargestellten Mehrkosten für die Erneuerung der Wasserleitung in
der Afrastraße werden vom Werkausschuss zur Kenntnis genommen und gemäß § 5
Abs. 3 Nr. 3.2 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Friedberg genehmigt.
Die von der
Werkleitung dargestellten Mehrkosten für die Erneuerung der Wasserleitung in
der Afrastraße werden vom Werkausschuss zur Kenntnis genommen und gemäß § 5
Abs. 3 Nr. 3.2 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Friedberg genehmigt.