Sitzung: 01.03.2016 Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2016/075
1.
Zur
einmaligen Vermeidung von Härtefällen im Einzelfall wird ausnahmsweise die
Anwendung der Regelung der städtische Zuschussrichtlinie vom 1. Januar 2015,
Teil A, Ziffer 1 (Anmerkung:
Mindestmitgliederregelung Friedberger 50
% / Jugendliche 10 %) für das Zuschussjahr 2015 rückwirkend ausgesetzt. Die jeweiligen Zuschüsse werden
entsprechend einer fiktiven Nachberechnung für das Haushaltsjahr 2015
nachträglich gewährt.
Die erforderlichen Mehrmittel in Höhe von 18.500 € werden im
Haushaltsjahr 2016 genehmigt. Die Deckung erfolgt durch die Inanspruchnahme der
Deckungsreserve.
Abstimmungsergebnis 5:
Ja: 12
Nein: 1
Pers. beteiligt:
Anwesend: 13
Beschluss 6:
2.
Dem
Stadtrat wird die Ergänzung der städtischen Zuschussrichtlinie vom 1. Januar
2015 wie folgt empfohlen:
Die städtische Zuschussrichtlinie wird im Teil A Ziffer 1 Absatz 3 neu
gefasst:
„Eine Förderung hierfür erhalten alle Friedberger Vereine bzw.
Gruppierungen, die für Friedberger Jugendliche (bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres) sowie auch alle jugendlichen Mitglieder, deren Wohnsitz nicht in
Friedberg ist, nachhaltige Jugendarbeit im Sinne von Absatz 1 leisten. Dabei
müssen mindestens 10% der Gesamtmitglieder Jugendliche
und junge Volljährige im Sinne dieser Richtlinie sein. Junge Volljährige im Sinne der Bestimmung
dieser Mindestquote in Höhe von 10% ist, wer das 27. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat. Als Friedberger Verein gilt, wer (…)“
Abstimmungsergebnis 6:
Ja: 12
Nein: 1
Anwesend: 13