Beschluss: geändert beschlossen

1.   Zur einmaligen Vermeidung von Härtefällen im Einzelfall wird ausnahmsweise die Anwendung der Regelung der städtische Zuschussrichtlinie vom 1. Januar 2015, Teil A, Ziffer 1 (Anmerkung: Mindestmitgliederregelung Friedberger 50 % / Jugendliche 10 %) für das Zuschussjahr 2015 rückwirkend ausgesetzt. Die jeweiligen Zuschüsse werden entsprechend einer fiktiven Nachberechnung für das Haushaltsjahr 2015 nachträglich gewährt.

 

Die erforderlichen Mehrmittel in Höhe von 18.500 € werden im Haushaltsjahr 2016 genehmigt. Die Deckung erfolgt durch die Inanspruchnahme der Deckungsreserve.

 

 

Abstimmungsergebnis 5:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

 

     

 

 

Beschluss 6:

 

 

2.   Dem Stadtrat wird die Ergänzung der städtischen Zuschussrichtlinie vom 1. Januar 2015 wie folgt empfohlen:

 

Die städtische Zuschussrichtlinie wird im Teil A Ziffer 1 Absatz 3 neu gefasst:

 

„Eine Förderung hierfür erhalten alle Friedberger Vereine bzw. Gruppierungen, die für Friedberger Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie auch alle jugendlichen Mitglieder, deren Wohnsitz nicht in Friedberg ist, nachhaltige Jugendarbeit im Sinne von Absatz 1 leisten. Dabei müssen mindestens 10% der Gesamtmitglieder Jugendliche und junge Volljährige im Sinne dieser Richtlinie sein. Junge Volljährige im Sinne der Bestimmung dieser Mindestquote in Höhe von 10% ist, wer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Als Friedberger Verein gilt, wer (…)“

 

 

Abstimmungsergebnis 6:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13