Sitzung: 01.03.2016 Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2016/076
1. Ab dem Jahr 2016 wird Sportvereinen, welche
als Indoor-Sportstätte genutzte Vereinshäuser im Vereinseigentum betreiben, ein
Betrag entsprechend der aufgezeigten Abstufung je nach Sportstättenart als
Jahreszuschuss je gewichtetes Vereinsmitglied zur Förderung von Betrieb- und
Unterhaltskosten der jeweiligen Vereinsanlagen als Zuschuss gewährt. Dieser
Zuschuss wird erstmals für das Jahr 2016 ausbezahlt.
2.
Dem
Stadtrat wird die Ergänzung der städtischen Zuschussrichtlinie vom 1. Januar
2015 wie folgt empfohlen:
Die städtische Zuschussrichtlinie wird im Teil C um folgende neue Ziffer
7 ergänzt:
„7.
Gewährung von jährlichen Zuschüsse an
Sportvereine zur Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten.
Sportvereine, welche als Indoor-Sportstätte genutzte Vereinshäuser im Vereinseigentum
betreiben, wird ein Betrag entsprechend der Abstufung je nach Sportstättenart in
Höhe von bis zu 7,50 € Jahreszuschuss je gewichtetes Vereinsmitglied zur
Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten der jeweiligen Vereinsanlage als
Zuschuss gewährt. Bei der Ermittlung der Mitgliederzahl werden dabei die
jugendlichen Mitglieder mit dem Faktor 1,5 multipliziert, wobei die
Mitgliederzahlen des Vorjahres maßgebend sind.
Die Höhe des o.g. Satzes der Betriebs- und Unterhaltskosten bemisst sich
wie folgt:
- Sporthallen von mindestens 1.215 qm: 100 %
- Sport- und Tennishallen von mindestens 405 qm:
75 %
- Sonstige Sport- und Gymnastikräume (mit
Sportkegelbahnen) unter 405 qm: 66 %
- Schießstände: 50 %
- Umkleide- und Sanitärräume (in den
Vereinshäusern): 15 %.
Der Satz des Jahreszuschusses je gewichtetes Vereinsmitglied zur
Förderung von Betriebs- und Unterhaltskosten wird jährlich durch die Verwaltung
neu ermittelt, so dass unter Berücksichtigung der gemeldeten Fördertatbestände
die jährliche Gesamtauszahlung in Höhe von 60.000 € nicht überschritten wird.“