- Die Entwurfsplanung vom
19.02.2016 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Baugenehmigung herbeizuführen und die weiteren Arbeitsschritte so vorzusehen, dass die geplante Vorschüttung (Erdarbeiten) im Sommer / Herbst 2016 erfolgen kann.