1.   Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                        61.088.100 €

u n d

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                         27.635.000 €

ab.

 

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2016 wird im Erfolgsplan

                                             in den Erträgen auf                          7.306.300 €
                                             in den Aufwendungen auf               9.519.000 €

                                                                                                   - 2.212.700 €

 

                                      und im Vermögensplan

                                             mit Einnahmen von                         4.980.500 €
                                             mit Ausgaben von                            4.980.500 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

1.  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf 700.000 € festgesetzt.

 

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf -0- € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 9.066.000 € festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer:         a)   für die land- und forstwirt-            

                                    schaftlichen Betriebe (A)               360 v.H. (ab 01.01.2004)

                              b)   für die Grundstücke (B)                 360 v.H. (ab 01.01.2004)

 

Gewerbesteuer:    nach dem Gewerbeertrag und

                              dem Gewerbekapital                            350 v.H. (ab 01.01.2004)

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:

 

-  für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 10.181.300 €,

 

-  für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.217.700 €.

 

-  für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche - weitere 1.200.000 €.

 

§ 6

 

entfällt

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 

3.   Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung für die Stiftungen der Stadt Friedberg

Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2016 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                      1) bei der Spitalstiftung          mit                22.100 €                              

                                      2) bei der Karl-Sommer-
                                          Obdachlosen- und
                                          Altersheimstiftung              mit                45.300 €

 

                                                        insgesamt mit                            67.400 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                      1) bei der Spitalstiftung          mit                  3.300 €

 

                                      2) bei der Karl-Sommer-
                                          Obdachlosen- und
                                          Altersheimstiftung              mit                         0 €

 

                                                        insgesamt mit                               3.300 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

 

 

§ 3 – 6

 

entfällt

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


 

4.   Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

 

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben                         mit                   72.900 €

 

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben                         mit                   25.000 €

 

§ 2 – 6

 

entfällt

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Friedberg, den

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Feile

StR Trübenbacher