Sitzung: 17.03.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2016/092
1. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund der Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 61.088.100
€
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 27.635.000
€
ab.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2016 wird im
Erfolgsplan
in
den Erträgen auf 7.306.300
€
in den
Aufwendungen auf 9.519.000 €
- 2.212.700 €
und im
Vermögensplan
mit Einnahmen von 4.980.500
€
mit Ausgaben von 4.980.500 €
festgesetzt.
§ 2
1. Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf 700.000 €
festgesetzt.
2.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg
wird auf -0- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 9.066.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer: a)
für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b)
für die Grundstücke (B) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer: nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350
v.H. (ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend
festgesetzt:
- für den Haushalt
der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels
der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 10.181.300 €,
- für den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.217.700 €.
- für den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch
nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche - weitere 1.200.000 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster
Bürgermeister
3. Die nachfolgende Haushaltssatzung der der Stiftungen der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für die Stiftungen der Stadt Friedberg
Haushaltsjahr
2016
Auf Grund des Art.
20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen
beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der
Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2016
werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1) bei der
Spitalstiftung mit
22.100 €
2) bei der
Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 45.300 €
insgesamt mit 67.400 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1) bei der
Spitalstiftung mit
3.300 €
2) bei der
Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 0 €
insgesamt mit 3.300 €
ab.
§ 2
Kredite zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster
Bürgermeister
4. Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2016
Stiftung
Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 72.900
€
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 25.000 €
§ 2 – 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Friedberg, den
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister