Nachtrag: 09.03.2016 Nummer 14
Sitzung: 17.03.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25
Vorlage: 2016/112
Bis zur maximalen Grenze von 10 % der Vollkräfte (VK) können Personen mit Einschränkungen anteilig in Höhe des Prozentsatzes ihrer Einschränkung auf das genehmigte Personalkonzept des städtischen Baubetriebshofes mit aktuell 46,5 VK angerechnet werden.
Die Anrechnung erfolgt dabei mit einem Grad der Erwerbsminderung. Beispielsweise bei einer Vollkraft mit einem Grad der Erwerbsminderung MdE 70% werden 30 % = 0,3 VK auf das Personalkonzept angerechnet.