Nachtrag: 09.03.2016 Nummer 14

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Bis zur maximalen Grenze von 10 % der Vollkräfte (VK) können Personen mit Einschränkungen anteilig in Höhe des Prozentsatzes ihrer Einschränkung auf das genehmigte Personalkonzept des städtischen Baubetriebshofes mit aktuell 46,5 VK angerechnet werden.

 

Die Anrechnung erfolgt dabei mit einem Grad der Erwerbsminderung. Beispielsweise bei einer Vollkraft mit einem Grad der Erwerbsminderung MdE 70% werden 30 % = 0,3 VK auf das Personalkonzept angerechnet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              25

     

Abwesend:

StR Feile

StR Goldstein

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone

FrV Rockelmann

StR Trübenbacher