Sitzung: 17.03.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6, pers. beteiligt: 6, anwesend: 25
Vorlage: 2016/100
Maßgeblich sind dabei die Einkünfte des vorletzten, vor dem Beginn des laufenden Schuljahres liegenden Jahres. Das Verfahren wird im Detail von der Verwaltung ausgestaltet. Der Einkommensnachweis erfolgt in der Regel durch den Steuerbescheid.