Sitzung: 17.03.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Die Stadt Friedberg
beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die 35. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zum Bau
eines neuen Baubetriebshofes östlich der bestehenden Gemeinbedarfsfläche
"Baubetriebshof", westlich der Deponie "Lueg ins Land" und
südlich der Münchner Straße /(Staatstraße 2051) in Friedberg.
Die vom Büro Stadt
Land Fritz – Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, Friedberg gefertigte
Flächennutzungsplanänderung vom 15.10.2015 und die Begründung vom 15.10.2015 sind
Bestandteil dieses Beschlusses.