Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die 35. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zum Bau eines neuen Baubetriebshofes östlich der bestehenden Gemeinbedarfsfläche "Baubetriebshof", westlich der Deponie "Lueg ins Land" und südlich der Münchner Straße /(Staatstraße 2051) in Friedberg.

 

Die vom Büro Stadt Land Fritz – Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, Friedberg gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 15.10.2015 und die Begründung vom 15.10.2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StR Feile

StR Güntner

StR Losinger Manfred

StRin Micheler-Jones

StR Trübenbacher