Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Afrastraße und den Ausbau der östlichen Augsburger Straße von der Einmündung Friedberger Berg/Schützenstraße bis zur Einmündung Afrastraße in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 442/4 (Teilfl.), 442/5 (Teilfl.), 442/15, 442/17 (Teilfl.), 680/10 (Teilfl.), 1608 (Teilfl.), 1613/2 (Teilfl.), 1613/7 (Teilfl.), 1613/9 (Teilfl.), 1984/13 (Teilfl.), 1984/14, 2021/3, 2021/5 (Teilfl.), 2028/18 (Teilfl.) der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 79 für den Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Afrastraße und den Ausbau der östlichen Augsburger Straße von der Einmündung Friedberger Berg/Schützenstraße bis zur Einmündung Afrastraße in Friedberg " und wird als Verkehrsfläche im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 17.03.2016 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Baureferat der Stadt Friedberg beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

StR Feile

FrV Fuchs

StR Losinger Manfred

StRin Micheler-Jones

StR Trübenbacher