A-1)
Landratsamt Aichach-Friedberg/09.03.2016
Die Stellungnahme
des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 09.03.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Es wird festgestellt, dass keine Einwände gegen die Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Die Rechtsgrundlagen werden auf die
aktuellste Fassung korrigiert.
A-2) Regierung von Schwaben, Höhere
Landesplanungsbehörde/29.02.2016
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 29.02.2016 mit Bezug auf die Stellungnahme vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es haben sich keine Änderungen ergeben, weshalb weiterhin festgestellt wird, dass auch nach Ansicht der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.
A-3)
Regionaler Planungsverband Augsburg/01.03.2016
Die Stellungnahme
des Regionalen Planungsverbandes vom 01.03.2016 mit Bezug auf die Stellungnahme
vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es haben sich keine Änderungen
ergeben, weshalb weiterhin festgestellt wird, dass sich der Regionale
Planungsverband der Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung der Regierung
von Schwaben anschließt. Damit wird auch aus Sicht des Regionalen
Planungsverbandes das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen
Friedberg und Rederzhausen zu erhalten, nicht gefährdet, sondern es bleibt
weiterhin ausreichend Freiraum erhalten, um die Funktionsfähigkeit des
Trenngrüns gewährleisten zu können.
A-4) LEW
Verteilnetz GmbH (LVN)/07.03.2016
Die Stellungnahme
der LEW Verteilnetz GmbH vom 07.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die
Hinweise werden weiterhin berücksichtigt, weshalb keine Einwände vorgetragen
werden.
A-5)
Staatliches Bauamt Augsburg/11.02.2016
Die Stellungnahme
des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 11.02.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Die Belange wurden berücksichtigt. Der erforderliche Abstand der Bäume von der
Staatsstraße wird planerisch bereits eingehalten und wird textlich in der
Begründung noch ergänzt.
A-6)
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/10.02.2016
Die Stellungnahme
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom10.02.2016
wird zur Kenntnis genommen. Die Belange wurden ausreichend berücksichtigt.
B-1) Bürger xxxxxxxx
xxxxxx/29.02.2016
Die Stellungnahme xxx
xxxxx xxxxxxx xxxxx vom 29.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Mit den betroffenen
Grundstückseigentümern und landwirtschaftlichen Nutzern der südlich des
geplanten Geländes anliegenden Grundstücke hat am 09.03.2016 ein Ortstermin
stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, dass für den Wegfall des bestehenden
Weges Flur-Nr. 756 der Gemarkung von Norden ein Ersatzweg geschaffen wird.
Dieser soll östlich um das bestehende Deponiegelände herum verlaufen und wird
am dortigen Hang entlang nach Süden auf den dort vorhandenen Weg Flur-Nr. 976
der Gemarkung Rederzhausen geführt. Der Weg wird in einer ausreichenden Breite
und Beschaffenheit für die landwirtschaftlichen Nutzungen dargestellt und im
geplanten Bebauungsplan für das Deponiegelände festgesetzt. Eine Realisierung
dieses Weges wird vor Einziehung des bestehenden Weges Flur-Nr. 756 der
Gemarkung Friedberg erfolgen. Zudem wird die bestehende Wegeverbindung in
Ost-West-Richtung durch Rückschnitt der Sträucher und Verlegung der bestehenden
Einzäunung auf eine angemessene Größe verbreitert.