A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/09.03.2016

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 09.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass keine Einwände gegen die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Die Rechtsgrundlagen werden auf die aktuellste Fassung korrigiert.

 

A-2) Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde/29.02.2016

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 29.02.2016 mit Bezug auf die Stellungnahme vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es haben sich keine Änderungen ergeben, weshalb weiterhin festgestellt wird, dass auch nach Ansicht der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten nicht gefährdet wird, sondern weiterhin ausreichend Freiraum erhalten bleibt, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.

 

A-3) Regionaler Planungsverband Augsburg/01.03.2016

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 01.03.2016 mit Bezug auf die Stellungnahme vom 02.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Es haben sich keine Änderungen ergeben, weshalb weiterhin festgestellt wird, dass sich der Regionale Planungsverband der Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung der Regierung von Schwaben anschließt. Damit wird auch aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes das Ziel des Regionalplanes, den Trenngrünbereich zwischen Friedberg und Rederzhausen zu erhalten, nicht gefährdet, sondern es bleibt weiterhin ausreichend Freiraum erhalten, um die Funktionsfähigkeit des Trenngrüns gewährleisten zu können.

 

A-4) LEW Verteilnetz GmbH (LVN)/07.03.2016

Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 07.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden weiterhin berücksichtigt, weshalb keine Einwände vorgetragen werden.

 

A-5) Staatliches Bauamt Augsburg/11.02.2016

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 11.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Belange wurden berücksichtigt. Der erforderliche Abstand der Bäume von der Staatsstraße wird planerisch bereits eingehalten und wird textlich in der Begründung noch ergänzt.

 

A-6) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/10.02.2016

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom10.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Belange wurden ausreichend berücksichtigt.

 

 

B-1) Bürger xxxxxxxx xxxxxx/29.02.2016

Die Stellungnahme xxx xxxxx xxxxxxx xxxxx vom 29.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern und landwirtschaftlichen Nutzern der südlich des geplanten Geländes anliegenden Grundstücke hat am 09.03.2016 ein Ortstermin stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, dass für den Wegfall des bestehenden Weges Flur-Nr. 756 der Gemarkung von Norden ein Ersatzweg geschaffen wird. Dieser soll östlich um das bestehende Deponiegelände herum verlaufen und wird am dortigen Hang entlang nach Süden auf den dort vorhandenen Weg Flur-Nr. 976 der Gemarkung Rederzhausen geführt. Der Weg wird in einer ausreichenden Breite und Beschaffenheit für die landwirtschaftlichen Nutzungen dargestellt und im geplanten Bebauungsplan für das Deponiegelände festgesetzt. Eine Realisierung dieses Weges wird vor Einziehung des bestehenden Weges Flur-Nr. 756 der Gemarkung Friedberg erfolgen. Zudem wird die bestehende Wegeverbindung in Ost-West-Richtung durch Rückschnitt der Sträucher und Verlegung der bestehenden Einzäunung auf eine angemessene Größe verbreitert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

FrV Hatzold     vertreten durch StR Eichele