Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs.2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB gegen den Entwurf der Entwicklungssatzung für den zusammengebauten Ortsteil Hergertswiesen der Gemeinde Eurasburg (Planungsstand: 15.03.2016) keine Einwendungen.