- Der Sachstandsbericht wird anerkennend zur Kenntnis genommen.
- Grundlage für weitere Planungen ist die Variante 1 einschließlich Entsorgung des teerbelasteten Materials. Bei den weiteren Planungen ist die Förderfähigkeit zu gewährleisten; mögliche weitere Kompromisse bzw. reduzierte Standards sind mit den Förderstellen zu verhandeln.
- Die endgültige Planung ist rechtzeitig vor 2019 verbindlich anzumelden, um die möglichen Fördergelder sicherzustellen.
- Der Bauausschuss ist sich bewusst, dass für eine förderfähige Maßnahme die derzeit gültige Tonnagebeschränkung zwingend aufgehoben werden muss.