Sitzung: 12.05.2016 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2016/156
Beschluss 1:
Satz 2 und 3 der
Ziff. 1 Beschlussvorschlag „Die Grundausrichtung im Bereich Stadtjugendpflege
soll sich lösen von der bisherigen Hauptgewichtung auf dem Betrieb des
Jugendzentrums. Es ist anzustreben, dezentrale Alternativen zu entwickeln und
die Jugendkultur zu stärken“ wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 3
Nein: 24
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StRin Euler
StR Güntner
StR Schrall
StRin Widmann
Beschluss 2:
1.
Die
Stadt Friedberg wird mit Hilfe von Fachstellen, dem/der neuen Jugendpfleger/in
und einer Arbeitsgruppe, die der Rat der Stadt einsetzt, ein neues
Jugendkonzept erarbeiten.
Die Grundausrichtung im Bereich Stadtjugendpflege soll sich lösen von
der bisherigen Hauptgewichtung auf dem Betrieb des Jugendzentrums. Es ist
anzustreben, dezentrale Alternativen zu entwickeln und die Jugendkultur zu
stärken.
2.
Die
Trägerschaft für die Stadtjugendpflege und für mobile Jugendarbeit (Streetwork)
erfolgt künftig aus einer Hand.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 26
Nein: 1
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StRin Euler
StR Güntner
StR Schrall
StRin Widmann
Beschluss
3:
Var. 1:
Die Stadt Friedberg beschäftigt neben den
Mitarbeitern/innen der Stadtjugendpflege auch die der mobilen Jugendarbeit
(Streetwork) künftig selbst.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 20
Nein: 7
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StRin Euler
StR Güntner
StR Schrall
StRin Widmann
Beschluss
4:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Nachfolge von Herrn Matthias Hauskrecht die Vollzeitstelle des
Stadtjugendpflegers ohne Befristung auszuschreiben und schnellstmöglich zu besetzen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf der Verträge mit der SIA die
Stellen für die mobile Jugendarbeit im bisherigen Umfang selbst auszuschreiben
und zu besetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 14
Nein: 13
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StRin Euler
StR Güntner
StR Schrall
StRin Widmann
Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss