Sitzung: 16.06.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2016/173
1. Die Aufstellung der Jahresrechnung 2015 der Stadt Friedberg nach Art. 102 Abs. 2 GO (EAnlage 1) sowie der Verlustausgleich an die Stadtwerke Friedberg bis einschließlich dem Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
2. In der Haushaltsrechnung 2015 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV die Haushaltsreste entsprechend der EAnlage 2 übertragen.
3. Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2015 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.