Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Der mit Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 17.03.2016 für den Bebauungsplan Nr. 79 für den Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Afrastraße und den Ausbau der östlichen Augsburger Straße von der Einmündung Friedberger Berg/Schützenstraße bis zur Einmündung Afrastraße in Friedberg beschlossene Geltungsbereich wird zur Verfahrensbeschleunigung unter Beibehaltung des Gesamtumgriffes verfahrensrechtlich in zwei Teilbereiche aufgeteilt, die folgende Bezeichnung erhalten :

 

-          Bebauungsplan Nr. 79/I für den Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Afrastraße / Augsburger Straße in Friedberg.

Der Lageplan vom 21.07.2016, aus dem sich der Geltungsbereich, der das Grundstück Flurnummer 2021/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 442/5, 442/15, 680/10, 1613/2, 1613/7, 1613/9, 1608, 1984/13 und 1984/14, 2021/5 und 2028/18 der Gemarkung Friedberg umfasst, ergibt, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

-          Bebauungsplan Nr. 79/II für den Ausbau der östlichen Augsburger Straße von der Einmündung Friedberger Berg/Schützenstraße bis zur Einmündung Afrastraße in Friedberg.

Der Lageplan vom 21.07.2016, aus dem sich der Geltungsbereich, der Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 442/4, 442/15, 442/17, 1984/14 und 2021/5 der Gem. Friedberg umfasst, ergibt, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Feile

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone