Sitzung: 21.07.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2016/237
Der mit
Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 17.03.2016 für den Bebauungsplan Nr. 79
für den Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Afrastraße und den Ausbau
der östlichen Augsburger Straße von der Einmündung Friedberger
Berg/Schützenstraße bis zur Einmündung Afrastraße in Friedberg beschlossene
Geltungsbereich wird zur Verfahrensbeschleunigung unter Beibehaltung des
Gesamtumgriffes verfahrensrechtlich in zwei Teilbereiche aufgeteilt, die
folgende Bezeichnung erhalten :
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Bebauungsplan Nr. 79/I für den Neubau eines
Kreisverkehrs an der Einmündung Afrastraße / Augsburger Straße in Friedberg.
Der Lageplan vom 21.07.2016, aus dem sich der Geltungsbereich, der das
Grundstück Flurnummer 2021/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurnummern
442/5, 442/15, 680/10, 1613/2, 1613/7, 1613/9, 1608, 1984/13 und 1984/14,
2021/5 und 2028/18 der Gemarkung Friedberg umfasst, ergibt, ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
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Bebauungsplan Nr. 79/II für den Ausbau der
östlichen Augsburger Straße von der Einmündung Friedberger Berg/Schützenstraße
bis zur Einmündung Afrastraße in Friedberg.
Der Lageplan vom 21.07.2016, aus dem sich der Geltungsbereich, der Teilflächen
der Grundstücke Flurnummern 442/4, 442/15, 442/17, 1984/14 und 2021/5 der Gem.
Friedberg umfasst, ergibt, ist Bestandteil dieses Beschlusses.