Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

1.      Die Ermächtigungsgrundlage in der Präambel der Satzung zur Regelung der kommunalen Abfallbeseitigung in der Stadt Friedberg, zuletzt geändert mit Beschluss vom 24.06.1982, wird wie folgt aktualisiert:

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Rechtsverordnung des Landkreises Aichach-Friedberg vom 16.04.1981 über die Übertragung von Aufgaben der Abfallbeseitigung folgende Satzung:

 

2.    Die Ermächtigungsgrundlage in der Präambel der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg, zuletzt geändert mit Beschluss vom 19.11.2009, wird wie folgt aktualisiert:

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2, Satz 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung:

 

3.    Die unter Ziff. 1 und 2 genannten Änderungen treten zum 01.09.2016 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Büchler

StR Güntner

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone