Sitzung: 21.07.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2016/248
1. Die
Ermächtigungsgrundlage in der Präambel der Satzung
zur Regelung der kommunalen Abfallbeseitigung in der Stadt Friedberg,
zuletzt geändert mit Beschluss vom 24.06.1982, wird wie folgt aktualisiert:
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen
Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.
1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der
Rechtsverordnung des Landkreises Aichach-Friedberg vom 16.04.1981 über die
Übertragung von Aufgaben der Abfallbeseitigung folgende Satzung:
2. Die Ermächtigungsgrundlage in der Präambel der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg, zuletzt geändert mit Beschluss vom 19.11.2009, wird wie folgt aktualisiert:
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2, Satz
2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und
8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung:
3. Die unter Ziff. 1 und 2 genannten Änderungen treten zum 01.09.2016 in Kraft.