A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg20.01.2016

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 20.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

Untere Immissionsschutzbehörde/12.01.2016

Nach § 9 BauGB besteht keine Festsetzungsmöglichkeit für die Höchstzahl von Weidetieren. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass von keiner Pferdehaltung im kommerziellen Stile auszugehen ist, sondern ausschließlich von einer eigenständigen privaten Pferdehaltung der Grundstückseigentümer, die nicht über die Anzahl von 5 Pferden oder  7 Ponys hinausgeht. Auch durch die max. zulässige Grundfläche der Weidehütte zur Heu- und Strohlagerung, Lager für Pferdepflege und Unterstand der Tiere wird die Nutzung und damit die Tierzahl bereits begrenzt.

 

Wasserrecht/11.01.2016

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan werden entsprechende Hinweise ergänzt.

 

 

A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg/Brandschutz/21.12.2015

Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 21.12.2015 wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Ausführungsplanung beachtet.

 

 

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/13.01.2016

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden unter Hinweise und nachrichtliche Übernahmen in der Satzung mit aufgenommen.

 

 

A-4) LEW Verteilnetz GmbH/30.12.2015

Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 30.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Kompakttransformationenstation wird als Versorgungsfläche für Elektrizität in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Betonmast und die Leitungen werden nachrichtlich übernommen.

 

 

A-5) Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben/18.01.2016

Die Stellungnahme des Amts für ländliche Entwicklung Schwaben vom 18.01.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Lage der angedachten Ausgleichsfläche im Flurbereinigungsgebiet ist problematisch für das dortige Verfahren, weshalb eine alternative Fläche abgestimmt und in die Planung aufzunehmen ist. Nach fachlicher Vorabstimmung eignet sich das Grundstück Flur-Nr. 774 der Gemarkung Ottmaring mit einer Teilfläche von 1435 m² als Ausgleichsfläche und wird in der weiteren Planung entsprechend übernommen.

 

 

A-6) Amprion GmbH/14.12.2015

Die Stellungnahme der Amprion GmbH vom 14.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die zunächst geplante Ausgleichsfläche wird aus der Planung gestrichen und eine alternative Fläche abgestimmt. Nach fachlicher Vorabstimmung eignet sich das Grundstück Flur-Nr. 774 der Gemarkung Ottmaring als Ausgleichsfläche und wird in der weiteren Planung entsprechend übernommen. Das Grundstück befindet sich nicht im Leitungsbereich, womit Komplikationen ausgeschlossen werden.

 

 

A-7) Bayerischer Bauernverband/13.01.2016

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis genommen. Auf die erforderlichen Pflanzabstände wird im Bebauungsplan hingewiesen, sie werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Für die Einzäunung wird im Bebauungsplan ein Mindestabstand festgesetzt. Die Anordnung eines Parkverbotes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes sondern einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung.

 

 

A-8) Bund Naturschutz/20.12.2015

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 20.12.2015 wird zur Kenntnis genommen. Um dem Landschaftsbild gerechter zu werden, und um das Schutzgut Landschaftsbild zu verbessern, wurden kleine Gruppen unterschiedlicher Baumgrößen mit größeren und kleineren Abständen festgesetzt. Zudem wurde die Biotopschleife mit kleinkronigen Bäumen und Hecken ergänzt, um einen stufigen Übergang zu erhalten. Mit dieser Grünordnungskorrektur wird die private Grünfläche als Koppel auch besser besonnt.

Im Umweltbericht wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auch aufgrund dieser Maßnahmen von gering bis mittel bewertet. Dies entspricht der Situation und der gängigen Praxis in vergleichbaren Fällen und wurde auch seitens der Unteren Naturschutzbehörde als Fachbehörde nicht beanstandet.

Die potentielle natürliche Vegetation wurde angepasst, die Pflanzliste entsprechend der vorgestellten Anregungen geändert.

 

 

A-9) Landratsamt Aichach Friedberg/ Gesundheitsamt/18.12.2015

Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 18.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-10) Wasserbeschaffungsverband Ottmaring Rederzhausen/

Die Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Ottmaring-Rederzhausen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-11) Deutsche Telekom Technik GmbH/14.01.2016

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 14.01.2016 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StRin Becke                vertreten durch StRin Euler

FrV Kleist