Sitzung: 27.07.2016 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2016/241
Beschluss
1:
Ziffer 2.1 wird ergänzt mit
der Ausführung Standard KfW 55.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10
Nein: 17
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StR Becke
StR Büchler
StRin Hölzl
StR Trübenbacher
Beschluss
2:
Die Stadt Friedberg plant
im neuen Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr. 92 – südlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und westlich der Afrastraße – Baufeld I und
Baufeld II) einen städtischen sozialen Mietwohnungsbau unter dem Einbezug von
öffentlichen Fördermitteln.
Es ist eine abschnittsweise
Beauftragung geplant, das heißt zunächst bis Leistungsphase 4, um die
öffentliche Förderung zu klären.
Dabei sind folgende
generelle Vorgaben an das Bauprojekt innerhalb der Objektplanung LPH 1-9 zu
berücksichtigen:
A.
Planerische Anforderungen an das Bauprojekt
1.
Gesellschaftliche / Soziale Aspekte
1.1
Um
die Wohnungssituation im sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu verbessern, soll ein günstiger
Wohnraum für geringverdienende Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
1.2 Um eine ausgeglichene Mieterstruktur zu
erhalten, sind sowohl Zwei-, wie auch Drei- und Vierzimmerwohnungen vorgesehen. Die
Wohneinheiten sollten in Familien-, Alleinerziehende-
und Einzelpersonenbereiche gegliedert werden.
1.3
Das
Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Wohnungen sollen grundsätzlich inklusionsgerecht, d.h.
barrierefrei, ausgestattet werden (siehe hierzu DIN 18040-2).
1.4
Erwartet
wird eine kostengünstige Gesamtinvestition und als Ergebnis kostengünstige Mieten.
2.
Energie /
Nachhaltigkeit
2.1 Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und
Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
2.2 Es ist eine zentrale, energiesparende und
ökologische Wärmeversorgung mit einer Anbindung
über das Nahwärmenetz vorgesehen.
2.3 Die Installation einer PV-Anlage auf den
Dachflächen ist zu berücksichtigen.
2.4
In
jedem Fall sind nachhaltige Fassadenbekleidungen im Vergleich zum üblichen WDVS zu
untersuchen.
3.
Bautechnische Aspekte
3.1 Immissionsschutz: Die besondere Problematik von Fassaden (Ostfassade bei Tag und Ost-
und teilweise Nordfassade bei Nacht) mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist zu beachten.
An diesen Fassaden
sind schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- oder
Kinderzimmer unzulässig, sofern sie nicht über zusätzliche Fenster an Fassaden ohne
Überschreitung belüftbar sind. Gegebenenfalls können alternativ an der Nord- bzw. Ostfassade
passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder andere
Maßnahmen (z.B. Laubengänge etc.) realisiert
werden.
3.2 Erstellung einer Tiefgarage: Bei der Planung
der Tiefgarage und der Gebäudegründung ist der erhöhte Grundwasserstand zu
berücksichtigen.
3.3 Die Tiefgaragenauffahrten und –abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der
Rampen mit schallabsorbierendem Material zu
verkleiden.
3.4 Zusätzlich sind die besonderen Auflagen aus
dem Bebauungsplan zu beachten wie z.B. die Mindestlänge des Gebäudes von 50 m und einer
Maximallänge von 60 m; die maximale Wandhöhe
von 8,75 m – 12,50 m;
Dachformen sollten so angelegt und ausgerichtet werden, dass die Nutzung von solarer
Strahlungsenergie möglich ist; etc.
4.
Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten
4.1
Das
Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die
geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten.
4.2 Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige
Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
B.
Rahmenbedingungen/Auswahlmatrix zum
Auswahlverfahren der Objektplanung (Architektenleistungen-Hochbau)
1.
VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix
Auswahlverfahren Objektplanung (F Anlage 1)
Die beigefügte Bewertungsmatrix „Auswahlverfahren
Objektplanung“ (F Anlage 1) wird inhaltlich anerkannt.
2.
VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix
Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen) (F
Anlage 2)
Die beigefügte Bewertungsmatrix
„Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen)“ (F Anlage 2) wird inhaltlich anerkannt.
3.
VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix
Vergabeverhandlung (F Anlage 3)
Die beigefügte Bewertungsmatrix
„Vergabeverhandlung“ (F Anlage 3) wird inhaltlich anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 27
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 27
Abwesend:
StR Becke
StR Büchler
StRin Hölzl
StR Trübenbacher
Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss