Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Beschluss 1:

 

Ziffer 2.1 wird ergänzt mit der Ausführung Standard KfW 55.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                        17

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Becke

StR Büchler

StRin Hölzl

StR Trübenbacher

 

 

 

Beschluss 2:

 

Die Stadt Friedberg plant im neuen Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr. 92 – südlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und westlich der Afrastraße – Baufeld I und Baufeld II) einen städtischen sozialen Mietwohnungsbau unter dem Einbezug von öffentlichen Fördermitteln.

Es ist eine abschnittsweise Beauftragung geplant, das heißt zunächst bis Leistungsphase 4, um die öffentliche Förderung zu klären.

 

Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt innerhalb der Objektplanung LPH 1-9 zu berücksichtigen:

 

 

A.     Planerische Anforderungen an das Bauprojekt

 

1.         Gesellschaftliche / Soziale Aspekte

 

1.1     Um die Wohnungssituation im sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu verbessern, soll ein günstiger Wohnraum für geringverdienende Bevölkerungsschichten geschaffen werden.

 

1.2     Um eine ausgeglichene Mieterstruktur zu erhalten, sind sowohl Zwei-, wie auch Drei- und Vierzimmerwohnungen vorgesehen. Die Wohneinheiten sollten in Familien-, Alleinerziehende- und Einzelpersonenbereiche gegliedert werden.

 

1.3     Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Wohnungen sollen grundsätzlich inklusionsgerecht, d.h. barrierefrei, ausgestattet werden (siehe hierzu DIN 18040-2).

 

1.4     Erwartet wird eine kostengünstige Gesamtinvestition und als Ergebnis kostengünstige Mieten.

 


 

2.         Energie / Nachhaltigkeit

 

2.1     Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.

 

2.2     Es ist eine zentrale, energiesparende und ökologische Wärmeversorgung mit einer Anbindung über das Nahwärmenetz vorgesehen.

 

2.3     Die Installation einer PV-Anlage auf den Dachflächen ist zu berücksichtigen.

 

2.4     In jedem Fall sind nachhaltige Fassadenbekleidungen im Vergleich zum üblichen WDVS zu untersuchen.

 

 

3.         Bautechnische Aspekte

 

3.1     Immissionsschutz: Die besondere Problematik von Fassaden (Ostfassade bei Tag und Ost- und teilweise Nordfassade bei Nacht) mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist zu beachten. An diesen Fassaden sind schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer unzulässig, sofern sie nicht über zusätzliche Fenster an Fassaden ohne Überschreitung belüftbar sind. Gegebenenfalls können alternativ an der Nord- bzw. Ostfassade passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder andere Maßnahmen (z.B. Laubengänge etc.) realisiert werden.

 

3.2     Erstellung einer Tiefgarage: Bei der Planung der Tiefgarage und der Gebäudegründung ist der erhöhte Grundwasserstand zu berücksichtigen.

 

3.3     Die Tiefgaragenauffahrten und –abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der Rampen mit schallabsorbierendem Material zu verkleiden.

 

3.4     Zusätzlich sind die besonderen Auflagen aus dem Bebauungsplan zu beachten wie z.B. die Mindestlänge des Gebäudes von 50 m und einer Maximallänge von 60 m; die maximale Wandhöhe von 8,75 m 12,50 m; Dachformen sollten so angelegt und ausgerichtet werden, dass die Nutzung von solarer Strahlungsenergie möglich ist; etc.

 

 

4.         Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten

 

4.1     Das Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten.

 

4.2     Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.

 

 

B.     Rahmenbedingungen/Auswahlmatrix zum Auswahlverfahren der Objektplanung (Architektenleistungen-Hochbau)

 

1.      VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix Auswahlverfahren Objektplanung (F Anlage 1)

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix „Auswahlverfahren Objektplanung“ (F Anlage 1) wird inhaltlich anerkannt.

 

 

2.      VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen) (F Anlage 2)

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix „Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen)“ (F Anlage 2) wird inhaltlich anerkannt.

 

 

3.      VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix Vergabeverhandlung (F Anlage 3)

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix „Vergabeverhandlung“ (F Anlage 3) wird inhaltlich anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Becke

StR Büchler

StRin Hölzl

StR Trübenbacher

 


Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss