Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Die Stadt Friedberg plant im neuen Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr. 92 – südlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und westlich der Afrastraße) einen städtischen sozialen Mietwohnungsbau (Bauabschnitt 1: Baufeld I: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG, Bauabschnitt 2: Baufeld II - WA 1: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG und Bauabschnitt 3: Baufeld II - WA 2: 1 Wohngebäude 3 Vollgeschosse + TG) unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln, um die Wohnungssituation im sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu verbessern. Dabei soll günstiger Wohnraum für geringverdienende Bevölkerungsschichten geschaffen werden. Um eine ausgeglichene Mieterstruktur zu erhalten, sind sowohl Zwei-, wie auch Drei- und Vierzimmerwohnungen vorgesehen. Die Wohnhäuser müssen jeweils Familien-, Alleinerziehende- und Einzelpersonwohnungen aufweisen. Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Außerdem ist der Bau einer Tiefgarage zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze vorgesehen. Bei der Planung der Tiefgarage und der Gebäudegründung ist der erhöhte Grundwasserstand zu berücksichtigen. Die Tiefgaragenauffahrten und -abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der Rampen mit schallabsorbierendem Material zu verkleiden.

 

 

A.     Planerische Anforderungen an das Bauprojekt

 

Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:

 

1.    Variantenbetrachtung in der Vorplanung

2.    Wirtschaftlichkeit des Gebäudes

3.    Zutreffende Mengenangaben Beton, Schalung, Stahl zum Zeitpunkt der Vorplanung und Entwurfsplanung

4.    Umfängliche, detaillierte Planung in der Ausführungsplanung

5.    Sicherstellung der Planlieferung / des Planverlaufs

6.    Controlling Baustelle / Bewehrungsabnahme

 

 

B.     Rahmenbedingungen/Auswahlmatrix zum Auswahlverfahren der Tragwerksplanung (Statik)

 

1.      VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix Auswahlverfahren Objektplanung (F Anlage 2)

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix „Auswahlverfahren Objektplanung“ (F Anlage 2) wird inhaltlich anerkannt.

 

 

2.      VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen) (F Anlage 3)

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix „Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen)“ (F Anlage 3) wird inhaltlich anerkannt.

 

 

3.      VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix Vergabeverhandlung (F Anlage 4)

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix „Vergabeverhandlung“ (F Anlage 4) wird inhaltlich anerkannt.

 

 

C.     Die Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 9. August 2016 über die Zulässigkeit der Ausreichung von vergünstigten städtischen Wohnerbbaurechten werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Güntner

StR Gürtler

2.BM Scharold

StR Trübenbacher