Sitzung: 22.09.2016 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2016/285
Die Stadt Friedberg plant im neuen Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr.
92 – südlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und westlich der Afrastraße)
einen städtischen sozialen Mietwohnungsbau (Bauabschnitt 1: Baufeld I: 1
Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG, Bauabschnitt 2: Baufeld II - WA 1: 1
Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG und Bauabschnitt 3: Baufeld II - WA 2: 1
Wohngebäude 3 Vollgeschosse + TG) unter Einbezug von öffentlichen
Fördermitteln, um die Wohnungssituation im sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu
verbessern. Dabei soll günstiger Wohnraum für geringverdienende
Bevölkerungsschichten geschaffen werden. Um eine ausgeglichene Mieterstruktur
zu erhalten, sind sowohl Zwei-, wie auch Drei- und Vierzimmerwohnungen
vorgesehen. Die Wohnhäuser müssen jeweils Familien-, Alleinerziehende- und
Einzelpersonwohnungen aufweisen. Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte
beinhalten. Außerdem ist der Bau einer Tiefgarage zur Unterbringung der erforderlichen
Stellplätze vorgesehen. Bei der Planung der Tiefgarage und der Gebäudegründung
ist der erhöhte Grundwasserstand zu berücksichtigen. Die Tiefgaragenauffahrten
und -abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der Rampen mit
schallabsorbierendem Material zu verkleiden.
A.
Planerische Anforderungen an das Bauprojekt
Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu
berücksichtigen:
1. Variantenbetrachtung in der Vorplanung
2. Wirtschaftlichkeit des Gebäudes
3. Zutreffende Mengenangaben Beton, Schalung,
Stahl zum Zeitpunkt der Vorplanung und Entwurfsplanung
4. Umfängliche, detaillierte Planung in der
Ausführungsplanung
5. Sicherstellung der Planlieferung / des
Planverlaufs
6. Controlling Baustelle / Bewehrungsabnahme
B.
Rahmenbedingungen/Auswahlmatrix zum
Auswahlverfahren der Tragwerksplanung (Statik)
1.
VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix
Auswahlverfahren Objektplanung (F Anlage 2)
Die beigefügte Bewertungsmatrix „Auswahlverfahren
Objektplanung“ (F Anlage 2) wird inhaltlich anerkannt.
2.
VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix
Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen) (F
Anlage 3)
Die beigefügte Bewertungsmatrix
„Ausschlussverfahren (Mindestanforderungen)“ (F Anlage 3) wird inhaltlich anerkannt.
3.
VgV-Verfahren: Bewertungsmatrix
Vergabeverhandlung (F Anlage 4)
Die beigefügte Bewertungsmatrix
„Vergabeverhandlung“ (F Anlage 4) wird inhaltlich anerkannt.
C.
Die
Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 9. August 2016 über die Zulässigkeit der Ausreichung von vergünstigten
städtischen Wohnerbbaurechten werden zur Kenntnis genommen.