Beschluss: geändert beschlossen

Der Werkausschuss schlägt dem Stadtrat folgende Änderungen der Friedhofssatzung vor:

 

  1. § 17 Abs. 4 Satz 2 wird gestrichen. Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 2.

  2. § 21 Abs. 5 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:
    „Außer Einfassungen aus lebenden Pflanzen sind nur Einfassungen aus Naturstein und Metall zugelassen, die eine Stärke und Höhe von bis zu 15 cm aufweisen dürfen; andere Materialien können zugelassen werden, wenn sie der Eigenart und dem Erscheinungsbild des Friedhofes entsprechen.“

  3. In § 22 erhält Satz 3 der Ziffer 2 des Abschnitts für den städtischen Friedhofsteil in Friedberg-Herrgottsruh (Grabfelder Nrn. XX bis XXIV südlich der alten Friedhofsmauer), für die städtischen Friedhofsteile in Ottmaring (Fl.Nr. 89), Haberskirch und Rinnenthal folgende neue Fassung:
    „Außer Einfassungen aus lebenden Pflanzen sind nur Einfassungen aus Naturstein und Metall zugelassen, die eine Stärke und Höhe von bis zu 15 cm aufweisen dürfen; andere Materialien können zugelassen werden, wenn sie der Eigenart und dem Erscheinungsbild des Friedhofes entsprechen.“

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13