Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Entwurfsplanungen für die Neubauten der Entlastungsanlagen in Stätzling und Haberskirch werden zur Kenntnis genommen. Die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgt auf dieser Grundlage. Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan der Stadtwerke vorzusehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13