Die Stadt Friedberg erhebt gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 634 D der Stadt Augsburg für das Gebiet „Westlich der Pöttmeser Straße“ keine Einwendungen.
Die Stadt Friedberg erhebt gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 634 D der Stadt Augsburg für das Gebiet „Westlich der Pöttmeser Straße“ keine Einwendungen.