Die Stadt Friedberg erhebt gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 634 B der Stadt Augsburg für das Gebiet „Nördlich der Derchinger Straße“ keine Einwendungen.
Die Stadt Friedberg erhebt gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 634 B der Stadt Augsburg für das Gebiet „Nördlich der Derchinger Straße“ keine Einwendungen.