Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind zum 1. Januar 2005 nach der Methode des durchschnittlichen Investitions­aufwands (Rechnungsperiodenkalkulation) neu zu kalkulieren. Die Rechnungspe­riode soll einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren umfassen.

  2. Die Gebühren für die Wasserversorgung sind zum 1. Januar 2005 neu zu kalkulieren.

  3. Die Werkleitung wird beauftragt, die Kosten für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung in Friedberg als Grundlage der anstehenden Gebührenkalkulation  für die Abwasserbeseitigung zu ermitteln. Dabei ist der Bayer. Kommunale Prüfungsverband in Fachfragen zu beteiligen. Die Ergebnisse sind dem Werkausschuss zur Entscheidung über den künftigen Gebührenmaßstab möglichst vor der Sommerpause vorzulegen.

 

  1. Die Beitrags- und Gebührenkalkulationen und die Erhebung der Daten für die gesplittete Abwassergebühr sind durch die Stadtwerke durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13