- Die
Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung
sind zum 1. Januar 2005 nach der Methode des durchschnittlichen
Investitionsaufwands (Rechnungsperiodenkalkulation) neu zu kalkulieren.
Die Rechnungsperiode soll einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren umfassen.
- Die
Gebühren für die Wasserversorgung sind zum 1. Januar 2005 neu zu
kalkulieren.
- Die
Werkleitung wird beauftragt, die Kosten für die Schmutz- und
Regenwasserbeseitigung in Friedberg als Grundlage der anstehenden
Gebührenkalkulation für die
Abwasserbeseitigung zu ermitteln. Dabei ist der Bayer.
Kommunale Prüfungsverband in Fachfragen zu beteiligen. Die Ergebnisse sind
dem Werkausschuss zur Entscheidung über den künftigen Gebührenmaßstab
möglichst vor der Sommerpause vorzulegen.
- Die
Beitrags- und Gebührenkalkulationen und die Erhebung der Daten für die
gesplittete Abwassergebühr sind durch die Stadtwerke durchzuführen.