Der Stadtrat beschließt
eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für die Grünflächen um den
städtischen Wasserturm in Friedberg. Die Änderung umfasst die Flurnummern
1066/5, 1066/7 (Teilfl.) und 1066/10 (Teilfl.) der Gemarkung Friedberg. Der
Änderungsbereich ist im beiliegenden Änderungsentwurf vom 14.01.2004 stark
umrandet dargestellt. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.