Beschluss: geändert beschlossen

  1. Grundlage für die weitere Planung und die Ausschreibung ist die Variante 3.

 

  1. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: 2 Bushaltestellen

 

  1. Im Städtebaulichen Vertrag zur Finanzierung der Erschließung des Baugebiets erfolgt der Kostenansatz für die geplante Umgestaltung der Fahrbahn der Afrastraße nur zu 50 %, da trotz des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit dem Baugebiet die Umgestaltung auch der Allgemeinheit zu Gute kommt und eine hälftige Teilung der geschätzten Kosten als angemessen angesehen wird. Es sind die voraussichtlichen Kosten der Variante 3 zuzüglich der Honorarleistungen nach der HOAI anzusetzen.

 

  1. Die Umgestaltung der Afrastraße im Bereich des geplanten Baugebiets Nr. 92 ist im Zuge der Erschließungsarbeiten durchzuführen. Die erforderlichen Arbeiten sind gemeinsam auszuschreiben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt ein Lärmgutachten und die erforderlichen Verkehrszählungen zu beauftragen, um die Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abschließend zu klären.

Abstimmungsergebnis:

 

Pkt 1:

Ja:                                      11

Nein:                                     2

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

 

 

Pkt 2:

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

     

 

Pkt 3:

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

     

 

Pkt 4:

Ja:                                      13

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

     

 

Pkt 5:

Ja:                                      12

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13