Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadtwerke Friedberg können im Rahmen der jeweils im Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellten Mittel Investitionen oder andere über die Verpflichtungen aus den Friedhofsverwaltungsverträgen hinausgehenden Maßnahmen auf kirchlichen Friedhöfen unter folgenden Voraussetzungen durchführen:

 

  1. Kosten unter 5.000 €

·         Verlängerung des Friedhofsverwaltungsvertrages mit der Kirchengemeinde um mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme

·         Verzicht der Kirchengemeinde auf eine Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands

·         Abgabe einer Rückzahlungsverpflichtung der Kirchengemeinde bei Beendigung des Kirchenverwaltungsvertrages, jeweils anteilig gestaffelt nach der Abschreibungsdauer, mindestens jedoch auf 10 Jahre verteilt

 

  1. Kosten über 5.000 €

·         Verlängerung des Friedhofsverwaltungsvertrages mit der Kirchengemeinde um mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Maßnahme

·         Verzicht der Kirchengemeinde auf eine Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands

·         Abgabe einer Rückzahlungsverpflichtung der Kirchengemeinde bei Beendigung des Kirchenverwaltungsvertrages, jeweils anteilig gestaffelt nach der Abschreibungsdauer, mindestens jedoch auf 20 Jahre verteilt

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13