Die Stadtwerke
Friedberg können im Rahmen der jeweils im Wirtschaftsplan zur Verfügung
gestellten Mittel Investitionen oder andere über die Verpflichtungen aus den Friedhofsverwaltungsverträgen
hinausgehenden Maßnahmen auf kirchlichen Friedhöfen unter folgenden
Voraussetzungen durchführen:
- Kosten unter 5.000 €
·
Verlängerung
des Friedhofsverwaltungsvertrages mit der Kirchengemeinde um mindestens 5 Jahre
nach Abschluss der Maßnahme
·
Verzicht
der Kirchengemeinde auf eine Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen
Zustands
·
Abgabe
einer Rückzahlungsverpflichtung der Kirchengemeinde bei Beendigung des
Kirchenverwaltungsvertrages, jeweils anteilig gestaffelt nach der
Abschreibungsdauer, mindestens jedoch auf 10 Jahre verteilt
- Kosten über 5.000 €
·
Verlängerung
des Friedhofsverwaltungsvertrages mit der Kirchengemeinde um mindestens 10
Jahre nach Abschluss der Maßnahme
·
Verzicht
der Kirchengemeinde auf eine Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorherigen
Zustands
·
Abgabe
einer Rückzahlungsverpflichtung der Kirchengemeinde bei Beendigung des
Kirchenverwaltungsvertrages, jeweils anteilig gestaffelt nach der
Abschreibungsdauer, mindestens jedoch auf 20 Jahre verteilt