Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

1.      Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert am 22.12.2015 (BayRS 2020-1-1-I) die Satzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes "Unterm Berg" (südlich der Augsburger Straße östlich der Afrastraße, westlich des Friedberger Bergs und nördlich des Steirer Bergs in Friedberg) in der Fassung vom 23.02.2017. Der beiliegende Plan vom 17.11.2016 ist Bestandteil der Satzung.

 

2.      Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren ab dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Güntner

StR Gürtler

StRin Losinger Simone

StR Reißner Franz