Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 85 Abs. 3 BayWG i.v.m. Art. 73 BayVwVfG zum Erlass des Trinkwasserschutzgebietes für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Affing im Derchinger Forst durch das Landratsamt Aichach-Friedberg keine Einwendungen.