Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von
Art. 17 Abs. 1 und 2 des Bestattungsgesetztes (BestG), welches zuletzt durch
das Gesetz vom 2. August 2016 (GVBl. S. 246) geändert wurde, folgende 2.
Änderungsverordnung zur
Verordnung
der Stadt
Friedberg über das Leichenwesen (Leichenordnung)
vom
§ 1
Die Verordnung der Stadt Friedberg über das Leichenwesen
(Leichenordnung) vom 07.12.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom
09.02.2005, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 werden die Worte „(24 Stunden nach dem Sterbefall)“
ersetzt durch die Worte „(spätestens 24 Stunden vor der Bestattung)“.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg,
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister