Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Art. 17 Abs. 1 und 2 des Bestattungsgesetztes (BestG), welches zuletzt durch das Gesetz vom 2. August 2016 (GVBl. S. 246) geändert wurde, folgende 2. Änderungsverordnung zur

 

Verordnung

 

der Stadt Friedberg über das Leichenwesen (Leichenordnung)

 

vom

 

 

§ 1

 

Die Verordnung der Stadt Friedberg über das Leichenwesen (Leichenordnung) vom 07.12.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.02.2005, wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „(24 Stunden nach dem Sterbefall)“ ersetzt durch die Worte „(spätestens 24 Stunden vor der Bestattung)“.

 

  1. In den Begriffsbestimmungen zum Ortsrecht der Stadt Friedberg für das Friedhofs- und Bestattungswesen ist beim Begriff „Totgeburt“ die Zahl „1.000“ durch die Zahl „500“ zu ersetzen.

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Friedberg,

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Becke

StR Güntner

StRin Micheler-Jones