Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1.    Der Stadtrat wählt gemäß Artikel 51 Abs. 3 GO auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.10.2017 ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied nach Artikel 40, 41 GO für das Kommunalreferat (Kommunalreferent).

 

2.    Hinsichtlich der Besoldung (A 15) und der Aufwandsentschädigung verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

 

3.    Für die Beschlusswahlen nach Artikel 51 Abs. 3 GO wird ein Wahlausschuss mit drei

Personen gebildet:

 

 

  1. Bürgermeister Roland Eichmann

 

 

Baureferent Carlo Haupt

 

 

Verwaltungsrat Stefan Kreitmeyr

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Hölzl-Dibba

StR Nießner

StR Trübenbacher