Sitzung: 29.06.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2017/209
Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 und des Art. 88 Abs. 5 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) geändert worden ist, folgende
Änderungssatzung
zur
Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg
„
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 28. Juli 2014 wird wie folgt geändert:
- § 2
Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Aufgaben der Stadtwerke sind die Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Wasser und Wärme, die Entsorgung des Abwassers sowie der Betrieb des Stadtbades, der städtischen Garagen und der Friedhöfe im Stadtgebiet.“
- § 2
Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Ferner können zum künftigen Aufgabengebiet die Versorgung des Stadtgebietes mit Gas und der öffentliche Personennahverkehr gehören.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister