Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 und des Art. 88 Abs. 5 Gemeinde­ordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) geändert worden ist, folgende

 

Änderungssatzung zur

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg

Stadtwerke Friedberg“

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 28. Juli 2014 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
    „Aufgaben der Stadtwerke sind die Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Wasser und Wärme, die Entsorgung des Abwassers sowie der Betrieb des Stadtbades, der städtischen Garagen und der Friedhöfe im Stadtgebiet.“

  2. § 2 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
    „Ferner können zum künftigen Aufgabengebiet die Versorgung des Stadtgebietes mit Gas und der öffentliche Personennahverkehr gehören.“

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Büchler

StRin Hölzl-Dibba

StR Nießner

StR Trübenbacher