1.    Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Aichach-Friedberg als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde für folgende betroffenen Örtlichkeiten an qualifizierten Straßen Anträge auf die Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern zu stellen:

 

a)    Kindergarten St. Franziskus, Hermann-Löns-Straße 2

 

b)    Katholischer Kindergarten St. Laurentius, Rinnenthal, Aretinstraße 29

 

c)    Katholischer Kindergarten St.-Johannes, Paar, St.-Johannes-Straße 2

 

d)    Kindergarten Rederzhausen, St.-Thomas-Weg 2

 

e)    Theresia-Gerhardinger-Grundschule und Mittelschule, Aichacher Straße 5 bzw. 7 ½

 

f)     Konradin-Realschule, Rothenbergstraße 4

 

g)    Karl-Sommer-Stift, Aichacher Straße 4

 

 

2.    Soweit die Zuständigkeit für die Anwendung der neuen Maßgaben bei der Stadt Friedberg als örtliche Straßenverkehrsbehörde liegt, wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, an folgenden Örtlichkeiten an Ortsstraßen das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen, das Benehmen mit der Polizei herzustellen und gegebenenfalls eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anzuordnen:

 

  • Katholischer Kindergarten St. Georg, Stätzling, Haberskircher Straße 2 und Schatzkiste e.V. Stätzling, Schloßberg 2a

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         13

 

 

Abwesend:

StRin Losinger Simone                                   vertreten durch StR Losinger Manfred