Sitzung: 21.09.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24
Vorlage: 2017/268
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2015 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2015 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2015 der Stadtwerke Friedberg (Eigenbetrieb) erfolgte bereits am 08.12.2016 (VL 2016/415) durch den Stadtrat.