Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Beschluss 1:

 

StR Beutlrock ist bei Tagesordnungspunkt 9 öffentlich „Gewährung eines zinslosen Darlehens an den FC Stäzling zur (Zwischen-) Finanzierung von öffentlich-rechtlichen angeordneter Brandschutzmaßnahmen am Vereinsheim“ nicht persönlich befangen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              26

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR Gürtler

StR Losinger

StR Trübenbacher

 

 

Beschluss 2:

 

1.   Für die Baukosten am Vereinsheim des FC-Stätzling e.V. (derzeit gesamt 145.000 €) zur Ertüchtigung des Brandschutzes wird entsprechen den städtischen Zuschussrichtlinien für den in Höhe des auf den Sportbereich entfallenden Anteil (derzeit 61.500 €) ein Regelzuschuss in Höhe von 18 % = 11.070 € in Aussicht gestellt.

 

 

2.   Es wird ein zinsloses kommunales Darlehen in Höhe der nicht gedeckten Ausgaben für den zu anerkannten Sportzwecken genutzten Gebäudeteils von derzeit 38.130 € in Aussicht gestellt. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung des gewährten Darlehens stellt einen städtischen Sonderzuschuss dar.

 

Für das städtische Darlehen gilt folgender vertragswesentlicher Inhalt:

-        Darlehenssumme: 38.130 € (vorläufig) in Höhe der nicht gedeckten Ausgaben für den zu anerkannten Sportzwecken genutzten Gebäudeteils

-        Laufzeit: 50 Jahre

-        Zinsen: 0 % während der gesamten Laufzeit

-        Tilgung: 2 % während der gesamten Laufzeit

-        Annuität: 30. Juni jeden Jahres

-        Auszahlungsvoraussetzungen:

--  Nachweis des vollständigen ordnungsgemäßen Abschluss der mit städtischen Bescheid vom 14. August 2017, , auferlegten Baumaßnahmen, und

--  Nachweis des vollständigen ordnungsgemäßen Abschluss der in der brandschutztechnische Stellungnahme „Rettungswegekonzept“ vom 27. April 2016, , dargestellten Baumaßnahmen.

-      Verzicht auf eine dingliche Sicherung.

 

 

3.   Die erforderlichen Haushaltsmittel (Regelzuschuss, Darlehen) sind in die Haushaltsplanung des Vermögenshaushaltes 2018 einzustellen.

 

4.   Die Förderrichtlinien der Vereine werden bis Ende des Jahres überarbeitet, dem Sportbeirat vorgestellt und anschließend dem Stadtrat vorgelegt und vom Stadtrat beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

 

Abwesend:

StR Güntner

StR Gürtler

StR Schrall

StR Trübenbacher


Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss