Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Ablehnung der Landkreis-Wohnbau-GmbH, den aussichtslosen Klageweg einzuschlagen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausgleich der nicht vom Freistaat erstatteten Planungskosten an die Wohnbau GmbH des Landkreises in der vom Stadtrat am 27.04.2017 beschlossenen Höhe (28.498,79 Euro) ist zu vollziehen.

 

Die erforderlichen außerplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 28.498,79 Euro werden auf der Haushaltsstelle 6100.9401.06 genehmigt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen auf der Haushaltsstelle 8811.9321.01.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              26

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Güntner

StR Gürtler

StR Losinger Manfred

StR Trübenbacher