Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) die Außenbereichssatzung für das Gebiet entlang der Oberfeldstraße im Stadtteil Rinnenthal als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Außenbereichssatzung vom 04.05.2017 in der Fassung vom 05.10.2017 und die Begründung vom 05.10.2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StR Losinger