Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/12.11.2002

Wegen des im unmittelbaren Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-Straße/Aichacher Straße auch mit Schallschutzmaßnahmen nicht zu lösenden Problemes hinsichtlich der Lärmimmissionen muss der Bebauungsplan für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss um die Grundstücke FlNrn. 1071/46 bis 1071/49 reduziert werden.

 

Nachdem sich die immissionsschutzrechtliche Situation wegen der bestehenden Verkehrsbelastung der Joseph-Hohenbleicher-Straße als auch der Aichacher Straße als problematisch darstellt, wird der Vorschlag aus dem Gutachten der Firma UTP Umwelttechnik und Planungs GmbH vom 24.01.2003 übernommen, für die Abwägung von einem erhöhten Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts auszugehen. Von dieser Annahme ausgehend sind dann die vom Büro UTP vorgeschlagenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen bei Um-, Aus- oder Neubauten im Bereich des Bebauungsplanes in die Satzung zu übernehmen.

 

A-2) Deutsche Telekom/24.10.2002

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls im Rahmen notwendiger Spartengespräche berücksichtigt.

 


A-3) Bund Naturschutz/04.11.2002

Nachdem die genehmigungsfreie Teilung des Grundstückes FlNr. 1071/27 während er Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt ist, wird insoweit eine Berichtigung/Ergänzung des Bebauungsplanes für dieses Grundstück erfolgen.

 

A-4) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/14.11.2002

Nachdem von den Stadtwerken Friedberg keine Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht wurden ist davon auszugehen, dass den Belangen des Gesundheitsamtes in vollem Umfang Rechnung getragen wird.

B-1) Gerlinde Trinkl/15.10.2002

Die Berichtigung in der Begründungsschrift zur Erschließung des Grundstücks FlNr. 1071/75 über das Grundstück FlNr. 1071/42 wird vorgenommen.

Den Anregungen zur Ausweisung eines weiteren Baufensters im rückwärtigen Bereich kann stattgegeben werden. Der Bauwunsch wurde in der schalltechnischen Untersuchung bereits berücksichtigt und stellt sich wegen der schallmindernden Wirkung der Umgebungsbebauung als unproblematisch dar. Die Baugrenze um das bestehende Wohnhaus ist entsprechend des Antrages zu reduzieren.

 

B-2) Günther Mack/07.11.2002

Den Anregungen von Herrn Günther Mack zur Ausweisung eines weiteren Baufensters im rückwärtigen Bereich kann stattgegeben werden. Der Bauwunsch wurde in der schalltechnischen Untersuchung bereits berücksichtigt und stellt sich wegen der schallmindernden Wirkung der Umgebungsbebauung als unproblematisch dar. Die Baugrenze um das bestehende Wohnhaus ist entsprechend des Antrages zu reduzieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

 

Abwesend:

Erster BM Dr. Bergmair

StR Rockelmann

FrV Fuchs

FrV Losinger