Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/05.08.2003

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 05.08.2003 wird zur Kenntnis genommen. Mit der Regierung von Schwaben wird Kontakt aufgenommen, um abklären zu lassen, ob für die Änderung der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsfläche das bereits durch den Änderungsbeschluss eingeleitete Parallelverfahren durchgeführt werden muss oder ob eine Anpassung dieser Fläche im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen kann.

 

Immissionsschutz

Die Stellungnahme zum Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Da die Immissionsschutzabteilung auch nach Realisierung der AIC 25 neu aufgrund der zu erwartenden Verkehrsströme eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Lärmwerte prognostiziert, wird das Baureferat für den nächsten Verfahrensschritt ein Schallschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Landkreis erarbeiten, da mögliche Schallschutzmaßnahmen auch Auswirkungen insbesondere auf die Verwertbarkeit der landkreiseigenen Grundstücke haben. 

 

Naturschutz

Die Stellungnahme zum Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Um den Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen, wurden die Landschaftsarchitektinnen Szugat und Höhberger (in Arbeitsgemeinschaft) beauftragt, die Grünordnungsplanung zu erstellen und in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde die Eingriffsbewertung und die daraus resultierende Ausgleichsberechnung vorzunehmen.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Stellungnahme zum Staatlichen Abfallrecht wird zur Kenntnis genommen. Da sich der Altlastenverdacht auf das Grundstück des Kreisbauhofes beschränkt, wird dem Landkreis als Grundstückseigentümer empfohlen, alle notwendigen Schritte mit der im eigenen Haus befindlichen Abfallrechtsabteilung abzuklären, da eine Weiterführung des Bebauungsplanes nach Aussage des Staatlichen Abfallrechtes in diesem Teilbereich erst erfolgen kann, wenn der Altlastenverdacht ausgeräumt wurde.

 

Kreisbaumeister

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag zur Optimierung der Verkehrsflächen entspricht auch der von der städtischen Tiefbauabteilung gemachten Vorgabe und wird im nächsten Verfahrensschritt berücksichtigt. Die durch die Stilllegung des Kreisbauhofes zu erwartende Reduzierung der Versiegelung wird von der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksichtigen sein. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht nur ein Hinweis auf die Dachgaubengestaltungssatzung erfolgen, sondern diese wird vollinhaltlich in den Bebauungsplan übernommen, um die für den Bebauungsplan geltenden Regeln auf eine Satzung zu beschränken. Die vom Kreisbaumeister vorgeschlagene Baukörpergestaltung bzw. Grundrissorientierung wegen der von der Immissionsschutzabteilung dargestellten Lärmproblematik sollte vom Landkreis als Grundstückseigentümer vorgeschlagen werden, da diese Maßnahmen sich wohl auf die Verwertbarkeit der jeweiligen Grundstücke auswirken werden.

 

A-2) Deutsche Telekom AG/24.07.2003

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine rechtzeitige Benachrichtigung über eventuelle Straßenausbaumaßnahmen wird im Rahmen der Spartengespräche erfolgen.

Die Stadt Friedberg ist weiterhin der Ansicht, dass eine oberirdische Bauweise für Fernmeldeleitungen in Neubaugebieten grundsätzlich zu vermeiden ist. Gerade in Neubaugebieten ergeben sich immer Möglichkeiten einer koordinierten Leitungsführung mit anderen Versorgungsträgern. Wie bekannt ist, bemüht sich die Stadt Friedberg selbst im Rahmen des Straßenbaues um eine Koordinierung aller Versorgungsträger. Diese Praxis wird auch in diesem Baugebiet unverändert fortgesetzt, so dass wohl von einer oberirdischen Bauweise für Fernmeldeleitungen abgesehen werden kann.

 

A-3) Bund Naturschutz, Ortsgruppe Friedberg/05.08.2003

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vom Bund Naturschutz vorgeschlagenen Maßnahmen werden soweit möglich im nächsten Verfahrensschritt berücksichtigt, insbesondere nachdem zur Erarbeitung des Grünordnungsplanes die Landschaftsarchitektinnen Szugat und Höhberger eingeschaltet wurden. Eine Berücksichtigung der möglichen Trasse der B 300 für diesen Bebauungsplan erscheint wohl verfrüht.

 

A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/06.08.2003

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nachdem sich die Stadt Friedberg der Abwasserproblematik aufgrund der bereits vorhandenen Belastung des bestehenden Kanalnetzes sowie der in der Vergangenheit mehrfach aufgetretenen Schwierigkeiten mit abfließendem Hangwasser bewusst ist, wurde das Ingenieurbüro Arnold, Kissing, beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Friedberg Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die im nächsten Verfahrensschritt eingearbeitet werden.

 

A-5) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Schwaben/06.08.2003

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nachdem die Baugebietserweiterung in Richtung Osten und Süden erfolgt, ist vor Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses nochmals Kontakt mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalschutz - Bodendenkmalpflege aufzunehmen, da sich die Stellungnahmen auf Bodendenkmäler westlich des Baugebietes bezieht.

 

A-6) Polizeiinspektion Friedberg/07.08.2003

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es ist zu prüfen, in welcher Form eine Querungshilfe im Bereich des ehemaligen Kreisbauhofes erfolgen kann, um den verkehrsrechtlichen Bedenken der PI Friedberg Rechnung zu tragen.

 

A-7) Kreisbrandrat, Landkreis Aichach-Friedberg/11.08.2003

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Anlegung der baulichen Rettungswege ist im Einzelbaugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen und obliegt bei der geplanten Bebauung dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Entwurfsverfassers bzw. Bauherrn.

 

A-8) Lechwerke AG/14.08.2003
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die weitere Vorgehensweise wird von den zwischen der LEW und dem Landkreis laufenden Gesprächen abhängen.

 

B-1) Lokale Agenda/01.08.2003

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen zum Umgriff, den geplanten Versickerungsmaßnahmen sowie zur Straßenerschließung wurden auch von den zuständigen Fachabteilungen der Stadt Friedberg bestätigt. Insoweit wird im Anschluss an die getroffene Abwägung ein neues Konzept mit einer entsprechenden Erweiterung des Umgriffs des Bebauungsplanes vorgestellt, das für die aufgezeigten Probleme unter Berücksichtigung der privaten Interessen als auch der Planungsvorstellungen der Stadt Lösungsmöglichkeiten darstellt.

 

Eine mögliche Bebauung mit Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern sollte in diesem topografisch schwierigen Bereich vermieden werden, da insbesondere Mehrfamilienhäuser erst bei einer relativ hohen Grundstücksausnutzung für Bauträger rentabel werden und sich bei Reihenhäusern Probleme hinsichtlich des Stellplatzbedarfes ergeben, der in aller Regel nur in Garagenhöfen nachgewiesen werden kann.

 

 

Weitere Beschlüsse:

 

Als Grundlage für die Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses dient die vom Büro Arnold in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitektinnen Szugat und Höhberger geänderte Planung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

 

Erster BM Dr. Bergmair

StR Rockelmann

FrV Fuchs