Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

 

1.   Vorbemerkung:

 

Die kommende rund 1,5-jährige Nutzungszeit nach der Inbetriebnahme des Wittelsbacher Schlosses (voraussichtlich im Juli 2018) bis zum Beginn der Landesausstellung im Jahre 2020 wird als Erprobungs- und Anlaufphase genutzt. Die in dieser Zeit gewonnenen Erkenntnisse über Betriebsabläufe, Bedürfnisse der künftigen Nutzer sowie möglicher Konfliktsituationen werden gesammelt und ausgewertet und dann rechtzeitig vor Beginn der Nutzungsperiode 2021 dem Gremium vorgestellt. Dann werden die finalen Rahmenbedingungen für die Nutzungen im Wittelsbacher Schloss festgelegt bzw. bestätigt.

 

 

2.   Vermietungsgrundsätze:

 

Im Wittelsbacher Schloss werden grundsätzlich nur solche Veranstaltungen zugelassen, die in das denkmalgeschützte Schloss und dessen Stil inhaltlich passen.

 

 

3.   Vermietung:

 

Vermietet werden im Wittelsbacher Schloss folgende Räume:

 

a)  Rittersaal

b)  Remise

c)   Remise und Rittersaal gemeinsam

d)  Saal (Großer Saal)

e)  Hof (Schlosshof)

f)    Hof mit Rittersaal und/oder Remise oder Saal

g)  Stuckraum Nord (Herzogin-Christina-Zimmer)

h)  Stuckraum Süd (Herzog-Ludwig-Zimmer)

i)    Stuckraum Nord und Süd

j)    Fürstengalerie

 

 

4.   Entgelte:

 

Rittersaal

 

Raummiete für Privat:       300,- €

Raummiete Kultur:            200,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:

                                          300,- €

 

 

Remise:

 

Raummiete für Privat:        250,- €

Raummiete Kultur:             150,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:                                                   300,- €

 

 

Remise &Rittersaal

 

Raummiete für Privat:        450,- €

Raummiete Kultur:             360,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:                                                   400,- €

 

 

Saal (Großer Saal)

 

Raummiete für Privat:        650,- €

Raummiete Kultur:             450,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:                                                   400,- €

 

 

Hof (Schlosshof)

 

Raummiete für Privat:        750,- €

Raummiete Kultur:             550,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:                                                   350,- €

 

 

Hof zusätzlich zu Innenraum

 

Raummiete für Privat:        250,- €

Raummiete Kultur:             200,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:                                                   150,- €

 

 

Stuckraum Nord (Herzogin-Christina-Zimmer)

 

Raummiete für Privat:        150,- €

Raummiete Kultur:             120,- €

 

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:                                                   150,- €

 

 

Stuckraum Süd (Herzog-Ludwig-Zimmer)

 

Raummiete für Privat:        150,- €

Raummiete Kultur:             120,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:  

150,- €

 


 

Stuckraum Nord und Süd

 

Raummiete für Privat:        250,- €

Raummiete Kultur:             200,- €

 

Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:

                                           250,- €

 

 

Cateringküche:

 

Das Catering wird in der Eigenverantwortung des Mieters/Veranstalters durchgeführt. Der Mieter/Veranstalter ist für die Mietoption „Cateringküche“ verantwortlich und trägt auch direkt diese Kosten (Miete/Kaution).

 

Raummiete für Privat:          50,- €

Nebenkosten, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten

                                             65,- €

Kaution:                              200,- €

 

Raummiete Kultur:               25,- €

Nebenkosten, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten

                                             25,- €

Kaution:                              200,- €

 

 

Sonstiges:

 

In den vorstehenden Nebenkostenpauschalen sind nicht die Kosten für die nach dem Betriebs-/Sicherheitskonzept erforderlichen externen Dienstleister: Brandwache, ärztlicher Dienst, Sanitätsdienst, Einsatz der Polizei oder Security sind nicht enthalten. Diese sind zusätzlich zu dem errechneten städtischen Entgelt zu entrichten.

 

Ein Betrag von 50 % des berechneten Benutzungsentgeltes ist bei Vertragsabschluss als Kaution zu hinterlegen. Bei einer Absage durch den Veranstalter erfolgt keine Rückerstattung der Kaution. Die Kaution für die Cateringküche fällt zusätzlich an.

 

Bei Verstößen des Mieters gegen die Auflagen/Nutzungsbedingungen aufgrund der städtischen Nachbarschaftsvereinbarung wird die gesamte Kaution der Raummiete als Vertragsstrafe einbehalten.

 


 

5.   Bürgerschloss

 

Als Voraussetzungen für eine begünstigte Veranstaltung im Sinne „Bürgerschloss“ gelten folgende Kriterien:

 

·         Veranstalter aus Friedberg (Wohnsitz/Vereinssitz)

·         Veranstaltung dient nicht-kommerziellen / sozialen Zwecke

·         Besonderer Anlass/Jubiläum bzw. besonderes bürgerschaftliches Engagement

·         Pro Veranstalter eine Veranstaltung im Jahr

 

Veranstaltungen im Bürgerschloss erhalten eine Ermäßigung von 75 % auf den jeweiligen Gebührensatz „Privat“. Die Nebenkosten werden in voller Höhe nach diesem Tarif erhoben. Die jeweilige Kaution ist entsprechend zu hinterlegen.

 

Als Zeitraum für diese Veranstaltungen wird ausschließlich die Buchungsoption „bis 22.00 Uhr“ angeboten.

 

Dabei können alle Räumlichkeiten gemäß Ziffer 3 einzeln, gruppenweise oder auch gesamt gemietet werden.

 

Die Kosten für die erforderlichen externen Dienstleister: Brandwache, ärztlicher Dienst, Sanitätsdienst, Einsatz der Polizei oder Security sind nicht enthalten. Diese sind zusätzlich zu dem errechneten städtischen Entgelt zu entrichten.

 

Liegen mehrere Anfragen für eine Veranstaltung im „Bürgerschloss“ für einen Termin vor, so gehen die Veranstaltungen vor, die entweder ein Jubiläum oder ein besonderes bürgerschaftliches Engagement zum Inhalt haben. Ist das Kontingent von 30 Veranstaltungen im Jahr bereits erreicht, so entscheidet über die Zulassung das Datum der jeweiligen Vormerkung, soweit nicht durch eine Doppelbelegung des Wittelsbacher Schlosses (d.h. zwei Veranstaltungen pro Tag) diese Veranstaltung im Rahmen des insgesamt zur Verfügung stehenden Veranstaltungskontingent in Höhe von 165 Tagen ohne Anrechnung auf einen Kontingentstag möglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11          

Nein:                                          1          

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                             

Mehrheitlich angenommen