Sitzung: 24.10.2017 Schlossausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 2017/325
1. Vorbemerkung:
Die kommende rund 1,5-jährige Nutzungszeit nach der Inbetriebnahme des Wittelsbacher Schlosses (voraussichtlich im Juli 2018) bis zum Beginn der Landesausstellung im Jahre 2020 wird als Erprobungs- und Anlaufphase genutzt. Die in dieser Zeit gewonnenen Erkenntnisse über Betriebsabläufe, Bedürfnisse der künftigen Nutzer sowie möglicher Konfliktsituationen werden gesammelt und ausgewertet und dann rechtzeitig vor Beginn der Nutzungsperiode 2021 dem Gremium vorgestellt. Dann werden die finalen Rahmenbedingungen für die Nutzungen im Wittelsbacher Schloss festgelegt bzw. bestätigt.
2. Vermietungsgrundsätze:
Im Wittelsbacher Schloss werden grundsätzlich nur solche Veranstaltungen zugelassen, die in das denkmalgeschützte Schloss und dessen Stil inhaltlich passen.
3. Vermietung:
Vermietet werden im Wittelsbacher Schloss folgende Räume:
a)
Rittersaal
b)
Remise
c)
Remise
und Rittersaal gemeinsam
d)
Saal (Großer Saal)
e)
Hof (Schlosshof)
f)
Hof mit
Rittersaal und/oder Remise oder Saal
g)
Stuckraum
Nord (Herzogin-Christina-Zimmer)
h)
Stuckraum
Süd (Herzog-Ludwig-Zimmer)
i)
Stuckraum
Nord und Süd
j)
Fürstengalerie
4. Entgelte:
Rittersaal
Raummiete für Privat: 300,- €
Raummiete Kultur: 200,- €
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer Beauftragter
im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und Abbau
Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik,
Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:
300,-
€
Remise:
Raummiete für Privat: 250,- €
Raummiete Kultur: 150,- €
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten: 300,- €
Remise &Rittersaal
Raummiete für Privat: 450,- €
Raummiete Kultur: 360,- €
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener Medientechnik,
Reinigung sowie alle Verbrauchskosten: 400,-
€
Saal (Großer Saal)
Raummiete für Privat: 650,- €
Raummiete Kultur: 450,-
€
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten: 400,-
€
Hof (Schlosshof)
Raummiete für Privat: 750,- €
Raummiete Kultur: 550,-
€
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten: 350,- €
Hof zusätzlich zu Innenraum
Raummiete für Privat: 250,- €
Raummiete Kultur: 200,-
€
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten: 150,-
€
Stuckraum Nord (Herzogin-Christina-Zimmer)
Raummiete für Privat: 150,- €
Raummiete Kultur: 120,- €
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten: 150,-
€
Stuckraum Süd (Herzog-Ludwig-Zimmer)
Raummiete für Privat: 150,- €
Raummiete Kultur: 120,- €
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:
150,- €
Stuckraum Nord und Süd
Raummiete für Privat: 250,- €
Raummiete Kultur: 200,- €
Nebenkosten einschließlich Verkehrshelfer, Hausmeister, städtischer
Beauftragter im Sinne von § 4 Abs. 3 der Nachbarschaftsvereinbarung, Auf- und
Abbau Tische/Stühle, Bereitstellen und Inbetriebnahme vorhandener
Medientechnik, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten:
250,- €
Cateringküche:
Das Catering wird in der Eigenverantwortung des Mieters/Veranstalters
durchgeführt. Der Mieter/Veranstalter ist für die Mietoption „Cateringküche“
verantwortlich und trägt auch direkt diese Kosten (Miete/Kaution).
Raummiete für Privat: 50,- €
Nebenkosten, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten
65,- €
Kaution: 200,-
€
Raummiete Kultur:
25,- €
Nebenkosten, Reinigung sowie alle Verbrauchskosten
25,- €
Kaution: 200,-
€
Sonstiges:
In den vorstehenden Nebenkostenpauschalen sind nicht die Kosten für die
nach dem Betriebs-/Sicherheitskonzept erforderlichen externen Dienstleister:
Brandwache, ärztlicher Dienst, Sanitätsdienst, Einsatz der Polizei oder
Security sind nicht enthalten. Diese sind zusätzlich zu dem errechneten
städtischen Entgelt zu entrichten.
Ein Betrag von 50 % des berechneten Benutzungsentgeltes ist bei
Vertragsabschluss als Kaution zu hinterlegen. Bei einer Absage durch den
Veranstalter erfolgt keine Rückerstattung der Kaution. Die Kaution für die
Cateringküche fällt zusätzlich an.
Bei Verstößen des Mieters gegen die Auflagen/Nutzungsbedingungen aufgrund
der städtischen Nachbarschaftsvereinbarung wird die gesamte Kaution der
Raummiete als Vertragsstrafe einbehalten.
5. Bürgerschloss
Als Voraussetzungen für eine begünstigte Veranstaltung im Sinne „Bürgerschloss“
gelten folgende Kriterien:
·
Veranstalter
aus Friedberg (Wohnsitz/Vereinssitz)
·
Veranstaltung
dient nicht-kommerziellen / sozialen Zwecke
·
Besonderer
Anlass/Jubiläum bzw. besonderes bürgerschaftliches Engagement
·
Pro
Veranstalter eine Veranstaltung im Jahr
Veranstaltungen im Bürgerschloss erhalten eine Ermäßigung von 75 % auf
den jeweiligen Gebührensatz „Privat“. Die Nebenkosten werden in voller Höhe nach
diesem Tarif erhoben. Die jeweilige Kaution ist entsprechend zu hinterlegen.
Als Zeitraum für diese Veranstaltungen wird ausschließlich die
Buchungsoption „bis 22.00 Uhr“ angeboten.
Dabei können alle Räumlichkeiten gemäß Ziffer 3 einzeln, gruppenweise
oder auch gesamt gemietet werden.
Die Kosten für die erforderlichen externen Dienstleister: Brandwache,
ärztlicher Dienst, Sanitätsdienst, Einsatz der Polizei oder Security sind nicht
enthalten. Diese sind zusätzlich zu dem errechneten städtischen Entgelt zu
entrichten.
Liegen mehrere Anfragen für eine Veranstaltung im „Bürgerschloss“ für
einen Termin vor, so gehen die Veranstaltungen vor, die entweder ein Jubiläum
oder ein besonderes bürgerschaftliches Engagement zum Inhalt haben. Ist das
Kontingent von 30 Veranstaltungen im Jahr bereits erreicht, so entscheidet über
die Zulassung das Datum der jeweiligen Vormerkung, soweit nicht durch eine
Doppelbelegung des Wittelsbacher Schlosses (d.h. zwei Veranstaltungen
pro Tag) diese Veranstaltung im Rahmen des insgesamt zur Verfügung stehenden
Veranstaltungskontingent in Höhe von 165 Tagen ohne Anrechnung auf einen
Kontingentstag möglich ist.