Sitzung: 19.10.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2017/278
Der
Stadtrat beschließt eine 2. Änderung und nördliche Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der
Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil Derching.
Der
Geltungsbereich der Änderung und nördlichen Erweiterung umfasst die Grundstücke
Flurnummern 478 (Teilfläche), 479 (Teilfläche), 479/1 (Teilfläche), 480
(Teilfläche), 480/1, 481/1, 481/2, 481/3, 482/1, 482/2, 482/3, 483/3, 483/4,
483/5 (Teilfläche), 483/6 und 483/9 der Gemarkung Derching.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "2. Änderung und
nördliche Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet
Derching-West nördlich der Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 8 im
Stadtteil Derching" und wird als Gewerbegebiet (GE) im Sinne von
§ 8 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.10.2017 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Kling Consult, Krumbach beauftragt.