Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Der Stadtrat beschließt eine 2. Änderung und nördliche Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil Derching.

Der Geltungsbereich der Änderung und nördlichen Erweiterung umfasst die Grundstücke Flurnummern 478 (Teilfläche), 479 (Teilfläche), 479/1 (Teilfläche), 480 (Teilfläche), 480/1, 481/1, 481/2, 481/3, 482/1, 482/2, 482/3, 483/3, 483/4, 483/5 (Teilfläche), 483/6 und 483/9 der Gemarkung Derching.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "2. Änderung und nördliche Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil Derching" und wird als Gewerbegebiet (GE) im Sinne von
§ 8 BauNVO ausgewiesen.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.10.2017 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Kling Consult, Krumbach beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Güntner

StRin Losinger Simone