Beschluss: ungeändert beschlossen

1.   Der Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss (FPOA) empfiehlt dem Stadtrat eine Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) entsprechend dem Entwurf des Satzungstexts in der Anlage 1 (Neue Fassung der Synopse). Die Neufassung soll am 01.03.2018 in Kraft treten.

 

2.   Um möglichst strafrechtliche Tatbestände, wie z.B. Untreue (§ 266 StGB), auszuschließen, fasst der FPOA folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit zu versuchen, diese Erschließungsbeiträge für die Altanlagen noch vor Ablauf der 25-Jahres-Frist beginnend ab dem 1. April 2021 festzusetzen und zu vereinnahmen.

 

3.   Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine lückenlose Untersuchung und Dokumentation aller unfertigen Straßen aus dem Stadtgebiet von Friedberg, einschließlich von dreizehn ehemalig selbstständigen Gemeinden, aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sein wird.

 

4.   Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, den Straßenbestand der Stadt Friedberg nach offensichtlich begonnenen und größeren Maßnahmen im Hinblick auf einen Handlungsbedarf nach der gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht zu untersuchen und darüber dem Ausschuss zeitnah erneut zu berichten, um dann nach dieser Prioritätenliste zu versuchen, die jeweiligen betragsrechtlichen Tatbestände zu schaffen und die Erschließungsbeiträge zu erheben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13